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Amt setzt Frist Hundebesitzer zahlen vielfach keine Steuer

In der Einheitsgemeinde Kalbe sind 644 Hunde angemeldet. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher. Das Ordnungsamt geht dagegen vor.

Von Cornelia Kaiser 25.01.2019, 16:28

Kalbe l „Das hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun“, sagt Jörg Kraberg vom Ordnungsamt der Stadt Kalbe. Er und seine Kollegen haben Aushänge in die Bekanntmachungskästen in der Einheitsgemeinde Kalbe gebracht, aus denen hervorgeht, dass künftig verstärkt gegen Hundebesitzer vorgegangen werden soll, die ihren Vierbeiner nicht angemeldet haben, ergo auch keine Steuern zahlen. Und davon gibt es eine ganze Menge.

Laut Jörg Kraberg liege die Dunkelziffer wohl im unteren vierstelligen Bereich. Es würden Dörfer in der Statistik auftauchen, in denen es offiziell gerade einmal eine Handvoll Hunde gebe. Das hält nicht nur der Mann vom Ordnungsamt für absolut unrealistisch.

Auch Bürgermeister Karsten Ruth berichtet davon, dass es immer wieder Fälle gebe, in denen es um Lärmbelästigungen oder gar Beißattacken von Hunden gehe. Und die Tiere würden offiziell in keiner Liste auftauchen. Deshalb seien die zuständigen Mitarbeiter angewiesen, verstärkt auf diese Problematik zu achten.

„Wenn wir einen Hund feststellen, der nicht in unserem System auftaucht, dann leiten wir ein ordnungsrechtliches Verfahren ein, das mit einer Anhörung beginnt“, sagt Jörg Kraberg. Beim Verdacht von illegaler Hundehaltung könne neben einer vorübergehenden Wegnahme des Tieres sogar ein Bußgeld drohen. Bis zu 10 000 Euro reiche da die Spanne.

Dabei ist die Steuer, die für so einen Vierbeiner zu entrichten ist, durchaus überschaubar. Die entsprechende Satzung der Einheitsgemeinde Kalbe sieht für Tiere, die in der Kernstadt gehalten werden, einen jährlich zu zahlenden Betrag von 35 Euro, für Tiere, die auf dem Dorf leben, sogar von nur 25 Euro vor.

Deshalb sind alle, die ihren Hund bislang noch nicht angemeldet haben, laut Aushang aufgefordert, dies bis zum 1. März nachzuholen, ohne dass eine Strafgebühr fällig wird. Danach muss mit einem Verwarngeld von 55 Euro gerechnet werden, sofern kein gültiger, aktueller Kaufvertrag vorgelegt werden kann. Das gilt auch für Hundewelpen, die älter als drei Monate sind.

Das Ordnungsamt nimmt nun verstärkt stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Hundesteuer-Satzung vor.