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Amtsgericht Seine Freundin sagt Nein - er beißt zu

Weil er seine langjährige Freundin verletzt und beraubt haben soll, saß vor wenigen Tagen ein 29-Jähriger vor dem Gardeleger Amtsgericht.

Von Gesine Biermann 21.02.2018, 02:00

Gardelegen l Sie kommen gemeinsam ins Gericht. Sie als Geschädigte. Er als Angeklagter. Sie hat ihm offenbar alles verziehen, was im Sommer 2016 vor ihrer Haustür passierte. Da nämlich hatte ihr Freund sie tätlich angegriffen, verletzt und massiv bedrängt. Angeklagt ist er zudem wegen Raubes. Das zumindest wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Und so muss sich der 29-Jährige sogar vor dem Schöffengericht verantworten. Schließlich droht ihm eine Freiheitsstrafe.

Dass er die am Ende dann doch nicht antreten muss, dafür kann sich der Mann nach der Urteilsverkündung wohl vor allem bei seiner Freundin bedanken. Denn sie entschärft mit ihrer Aussage die Vorwürfe gegen ihn erheblich, obwohl sie an diesem Abend im Juni böse Verletzungen davon getragen hatte. Dabei hatte alles so gemütlich angefangen. Das Paar ist bei Freunden zum Grillen eingeladen. Irgendwann gegen Mitternacht machen sich beide auf den Heimweg. „Wir waren beide gut angeheitert“, schätzt der Angeklagte ein, „und ich wollte eigentlich nur ins Bett.“ Dabei hatte alles so gemütlich angefangen. Das Paar ist bei Freunden zum Grillen eingeladen. Irgendwann gegen Mitternacht machen sich beide auf den Heimweg. „Wir waren beide gut angeheitert“, schätzt der Angeklagte ein, „und ich wollte eigentlich nur ins Bett.“

Damit hatte die 41-Jährige allerdings in dieser Nacht offensichtlich ein Problem. Denn bereits auf dem Heimweg war es zu Streitigkeiten gekommen. „Ich habe mich über ihren Exfreund mokiert, der auch auf der Grillparty war“, gibt der Angeklagte zu. In der Nähe ihrer Wohnung hatte er sie dann auch gegen einen Zaun geschubst. Dennoch will er anschließend in ihre Wohnung eingelassen werden. „Ich hab auf Knien gebettelt und ihr gesagt, sie soll den Scheiß lassen“, erzählt er. Aber das kommt wohl bei ihr nach dem vorangegangenen Streit nicht so gut an. Vor ihrer Haustür angekommen, will sie ihren Freund deshalb auch nicht hereinlassen. „Er war angetrunken, sonst hätte er nicht so mit mir diskutiert. Das kenne ich schon. Ich habe deshalb zu ihm gesagt, geh doch einfach nach Hause, bevor es hier noch schlimmer wird“, erinnert sich die Zeugin. Sie habe geahnt, dass die Situation eskalieren könnte. Er aber habe sie nicht weggelassen: „Er hat mich hin und her geschubst, es hat sich hochgeschaukelt, und dann habe ich ein paar geklatscht gekriegt.“

Kurz darauf sei es ihr aber dann zum Glück gelungen, ihren Wohnungsschlüssel in ihrer Handtasche zu finden und ins Haus zu flüchten, erzählt die Geschädigte. „Und dann kamen schon die Polizei und der Rettungswagen.“ Denn offensichtlich hatten Nachbarn die lautstarke Auseinandersetzung des Paares beobachtet und wohl auch gesehen, dass die junge Frau dabei verletzt wurde. Ihr Freund hatte sie nämlich nicht nur geschubst. Laut Anklage hatte er sie auch gewürgt – daran kann sich sein Opfer allerdings nicht mehr erinnern – und gebissen. Und das bestätigen denn auch beide vor Gericht. Die Wunden am Kopf und am Kinn, die er ihr dabei zugefügt hatte, waren außerdem durch den behandelnden Arzt in Wort und Bild festgehalten worden.

„Sie sagt Nein, und dann beißen Sie gleich zu?“, fragt Strafrichter Axel Bormann fassungslos nach. „Das ging vor ihrer Tür `ne halbe Stunde hin und her, dann sind mir die Nerven durchgegangen“, gibt der Angeklagte kleinlaut zu. Theoretisch hätte er zu einem Kumpel gehen können. „Das war total unnötig.“ Denn tatsächlich liebe er seine Freundin, beteuert er auf Nachfrage des Richters, „auch wenn der Altersunterschied groß ist“. Immerhin habe sie schon „tapfere sechs Jahre“ zu ihm gehalten, habe „zwei Haftzeiten mitgemacht.“ Gerade deshalb falle ihm auch keine Begründung dafür ein, dass er an jenem Abend vor eineinhalb Jahren so ausgerastet sei.

Für den zweiten Teil der Anklage, laut der er versucht haben sollte, seiner Freundin mit Gewalt ihre Handtasche zu entreißen, um ihr Geld zu stehlen, hat der Gardeleger allerdings eine Erklärung. In der Tasche hätte sich nämlich ihr gemeinsames Haushaltsgeld befunden, versichert er. Davon habe er nur die Hälfte nehmen wollen, um für die Nacht ein Zimmer bezahlen zu können. Und weil seine Freundin später bestätigt, dass sich in der Tasche tatsächlich auch sein Geld befand, wird der Anklagepunkt Raub schließlich auch fallengelassen.

Für die erwiesene Körperverletzung wird der zur Tatzeit 27-Jährige allerdings verurteilt. Auf sechs Monate legt Richter Axel Bormann das Strafmaß fest und folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Drei Jahre muss sich der Mann zudem tadellos verhalten. So lange wird die Bewährung dauern. Falls er bis dahin gegen Bewährungsauflagen verstoße, werde er diese sofort widerrufen, kündigt Bormann an. Erfahrungen mit dem Gefängnis hat der Angeklagte übrigens bereits. Erst im November des vergangenen Jahres war er entlassen worden.

Zugute halten ihm Anklage und Gericht, dass er geständig war und zudem von sich aus von seiner Freundin abgelassen hatte. An sie richtet Bormann allerdings auch noch ein paar persönliche Worte: „Ich verstehe wirklich nicht, dass man sich so traktieren und erniedrigen lässt und dann weiter zusammenlebt“, so Bormann kopfschüttelnd. Zumal es offensichtlich nicht der erste Übergriff gewesen sei. „Irgendwann“, so prophezeit er, „schlagen Sie mal mit dem Kopf auf, bleiben liegen, und dann werden Sie hier im Rollstuhl mit spastischen Lähmungen hereingeschoben.“