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Amtsgericht Trunkenheitsfahrt mit der Familie

Zu 800 Euro Geldstrafe verurteilte das Amtsgericht Gardelegen einen Mann aus einem Kalbenser Ortsteil. Er fuhr mit 1,67 Promille Auto.

Von Ilka Marten 07.11.2016, 02:00

Kalbe/Gardelegen l Er gab sich im Gericht reuevoll, allerdings war die Tat – eine Trunkenheitsfahrt im Mai – kein einmaliger Ausrutscher, sondern die Fortsetzung dessen, was sich ein 43-Jähriger aus einem Kalbenser Ortsteil in diesem Jahr im Straßenverkehr geleistet hatte.

Mit 1,67 Promille war der Mann am 21. Mai gegen 0.52 Uhr in einem Gardeleger Ortsteil am Steuer erwischt worden. Er wollte mit seiner Familie von der Abschlussfeier seines Sohnes nach Hause fahren. Eigentlich hätte es einen Fahrer gegeben, „aber mit dem hatten wir Streit“, schilderte der Angeklagte. Also setzte sich der Mann ans Lenkrad. „Sie wollten also volltrunken mit Sohn und Frau nach Hause?“, so die Staatsanwältin kopfschüttelnd.

Die Tat gab der Mann zu: „Ich weiß, dass ich Scheiße gebaut habe. Ich weiß, dass ich meinen Führerschein nicht wiederbekomme. Es tut mir leid“, sagte der 43-Jährige gleich zu Beginn der Verhandlung. Strafrichter Axel Bormann wies ihn darauf hin, dass er mit dem Wert von 1,67 Promille „als erheblich trinkgewohnt“ gelte.

Bemerkenswert war nämlich der Inhalt des ärztlichen Protokolls nach der Blutentnahme. Darin hieß es unter anderem: „Gang sicher, Kehrtwende sicher, leicht unter Alkohol stehend.“ Der Richter dazu: „Das schaffen die Normalen nicht, die bei einer Feier mal ein Weinchen trinken.“

Ein Alkoholproblem stritt der Familienvater jedoch ab. Viele andere Probleme hatte er allerdings schon länger: Mit seiner Firma lief es nicht, seit dem Führerscheinentzug im Juli dieses Jahres ist er arbeitslos. Und: Gerichtserfahren ist der Mann bereits seit 25 Jahren. Sein erster Eintrag, eine Geldstrafe datiert im Jahr 1991 ­– wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bis zum Jahr 2002 kassierte er immer wieder Geldstrafen wegen dieses Deliktes.

Irgendwann machte er dann den Führerschein, doch 2007 kam eine Geldstrafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort hinzu. 2014 waren es zwei Verurteilungen, eine zu 150 Tagessätzen wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen, eine weitere wegen Veruntreuung von Sozialabgaben. 2015 verurteilte ihn das Gardeleger Amtsgericht zu einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Mit Datum vom 9. Mai 2016 erhielt der Mann schließlich einen Strafbefehl in Höhe 1500 Euro wegen eines Verkehrsdeliktes, dazu kamen zehn Monate Führerscheinentzung. Im Gericht konnte nicht geklärt werden, ob der Strafbefehl bei der Trunkenheitsfahrt am 21. Mai schon rechtskräftig war.

Im Juli 2016 erhielt der 43-Jährige den nächsten Strafbefehl: 1250 Euro wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Nach Auflistung dieser 14 Einträge sagte der Richter. „Jetzt legen sie noch einen drauf, noch eine Betankung dazu.“

Der Angeklagte versprach Besserung: „Ich werde es auf die Reihe kriegen.“ Die Staatsanwältin sah das nicht so: „Sie haben ein erhebliches Alkoholproblem. Aber Sie gestehen es sich nicht ein.“ Nur eine Therapie sei der richtige Weg, „ansonsten wage ich die Prognose, dass Sie bald wieder hier sitzen“. Sie beantragte „eine Geldstrafe, allerdings mit Bauchschmerzen“. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung bemühte sich der Mann dann noch einmal um Schadensbegrenzung: „Ich möchte hier nie wieder sitzen. Ich möchte das meinen Kindern nicht mehr vorleben. Ich werde mir vornehmen, den Alkoholgenuss sein zu lassen und versuchen, eine Therapie zu machen.“

Richter Axel Bormann verurteilte ihn schließlich zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro, außerdem wird er in den nächsten zwölf Monaten seine Fahrerlaubnis nicht zurückbekommen. Um sie dann irgendwann einmal wiederzubekommen, muss der Mann zur medizinisch-psychologischen Untersuchung. Mit Blick auf die Trunkenheitsfahrt sagte der Richter noch: „Ein Vorbild für die Kinder ist das nicht. Und dann noch das Kind mit im Auto haben.“