1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Bürger dürfen auch neben Ehrenbürgern ruhen

Anfrage Bürger dürfen auch neben Ehrenbürgern ruhen

Eine Anfrage im Gardeleger Stadtrat war Gesprächsstoff für die Mitglieder während der jüngsten Sitzung.

Von Gesine Biermann 17.11.2017, 02:00

Gardelegen l Eine Anfrage von Stadträtin Hannelore von Baehr (Gemischte Fraktion) während der Stadtratssitzung sorgte in der Verwaltung für einige Verwirrung. Sie wollte wissen, ob es im Bereich der Gardeleger Ehrengräber Veränderungen gegeben habe. Dort seien „außer Julius Beck und Otto Reutter“ nämlich keine Grabstellen mehr vorhanden. Dafür sei eine Grabstelle privat neu belegt worden. Ob alle anderen Grabstellen „plattgemacht“ worden seien, fragte sie nach und gab zu bedenken, dass die Stadt doch einen Ehrenfriedhof für „verdienstvolle Bürger“ vorhalten müsste.

Plattgemacht sei dort indes gar nichts, versicherte Fachbereichsleiterin Birgit Matthies auf Nachfrage. Lediglich Pflegearbeiten, wie überall auf dem Friedhof, seien in der jüngsten Vergangenheit erfolgt. Allerdings sei eine der Grabstellen im linken Bereich der Anlage kürzlich vergeben worden, bestätigte Matthies.

Und das sei auch rechtens, betont Bürgermeisterin Mandy Zepig: „Es gibt laut unserer Friedhofsordnung die Möglichkeit, Ehrengrabstätten festzulegen. Bisher gibt es drei solcher Gräber.“ In ihnen sind Otto Reutter und die beiden verdienstvollen Bürgermeister Georg Rößler und Julius Beck bestattet. Ihre Ruhestätten liegen auf dem rechten Teil des Areals vor dem Reuttergrab.

„Daneben und davor werden aber auch ganz normale Bestattungen vorgenommen“, so zum Beispiel in den Jahren 1958, 1980, 1997 und letztmals 2005, wie anhand der Grabsteine zu erkennen sei. Andere Regelungen, zum Beispiel, dass diese Flächen nicht für „normale“ Bürger als Begräbnisstätte zur Verfügung stehen dürfen, gebe es nicht, „und es wurden auch keine Änderungen vorgenommen, wie ja die oben bezeichneten Beerdigungsdaten zeigen.“ Nun sei auch in diesem Jahr dort eine Bestattung erfolgt, bestätigte Zepig.

Sie werde das Thema aber dennoch im nächsten Hauptausschuss ansprechen, „um abzuklären, ob der Rat da eventuell Regelungsbedarf sieht“.