Backhaus Der Kampf geht weiter

Architekt Lutz Schwarzbrunn ist in Sachen Bet- und Backhaus nicht klageberechtigt. Doch aufgeben will nicht im Kampf gegen den Abriss.

Von Cornelia Ahlfeld 13.01.2020, 18:19

Wie ist die mündliche Verhandlung ausgegangen?

Die Klage gegen die Abbruchgenehmigung wurde abgewiesen. Die Feststellung der Nichtigkeit eines amtlichen Bescheids wird vereinfacht an zwei Kriterien geknüpft – einer Klageberechtigung des Antragstellers und nachrangig der Begründetheit der Klage. Mit der Begründetheit der Klage, also der rechtlichen Korrektheit der Abbruchgenehmigung, hat sich das Gericht nicht beschäftigt, sondern nur mein Klagerecht geprüft.

Geben Sie sich damit zufrieden?

Nein. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist gestellt. Es bestehen allerdings ziemlich schlechte Erfolgsaussichten. Mehrere Juristen haben mir deshalb empfohlen, politische Unterstützung zu suchen. Wenn Bürgermeister, Landrat und Aufsichtsbehörde da aber schon festgelegt sind, hat man regional schlechte Aussichten. Meine bisherige Zurückhaltung einer öffentlichen Kommunikation gebe ich deshalb auf, einer muss das machen.

Welche Inhalte wollen Sie thematisieren?

Die einzelnen Aspekte des Vorganges muss man plausibel vereinfachen. Das Denkmalschutzgesetz sieht beispielsweise vor, dass Gemeinden gefährdete Objekte erwerben und erhalten.

Die Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) als Verwalterin des Gardelegener Wohnungsbestandes ist Besitzerin und Verfügungsberechtigte für die Stadt. Sie ist deshalb nach Gesetz eigentlich zur vollständigen Erhaltung verpflichtet, fordert aber von der Stiftung den Abbruch des Backhauses. Das „Mündel Backhaus“ ist hier in öffentlicher Hand, aber nicht sicher, sondern besonders gefährdet.

Wer könnte denn einen Abriss noch verhindern?

Eigentlich der Aufsichtsrat der Wobau. Die Ziele der Wobau werden auch durch die Stadträte definiert, die die Bürgermeisterin beauftragen, deren Forderungen in der Gesellschafterversammlung, der sie vorsteht, vorzutragen. Als Chefin der Hospitalsstiftung ist sie nach dem Kaufvertrag mit der Wobau mit der Abrissklausel nun verpflichtet, den Abbruch durchzusetzen.

Sie sehen hier also einen Interessenskonflikt?

Die Bürgermeisterin verneint das. Dieser Konflikt ist aber objektiv und sehr gut nachvollziehbar. Als Bürgermeisterin hätte sie nach Denkmalschutz- und Kommunalgesetz eigentlich die Aufgabe, die Besonderheiten der Stadt zu erhalten und möglichst viele Bürger in Entscheidungsfindungen einzubeziehen. Viele Menschen haben sich für den Erhalt des Backhauses ausgesprochen. Das Verfahren wurde vom Vorbürgermeister sicher mit guten Absichten eingefädelt. Es ist allerdings bemerkenswert, dass zwei SPD-Bürgermeister ein 700 Jahre altes soziales Projekt schrittweise begraben wollen.

Haben Sie eine Problemlösung?

Schwierig. Das Landesfachamt für Denkmalpflege Halle ist mit dem Gebietsbeauftragten ein großer Teil des Problems. Der Streit zum Abbruch der Schuppen im Eckgebäude zur Wächterstraße ist sicher vielen in Erinnerung. Wenn von dieser Seite das Nein grundsätzlich wird, wie will er dann von einem Partner Differenzierungen erwarten? Wenn die Beteiligten sich nichts mehr zu sagen und nichts voneinander zu erwarten haben, können beide nicht mehr optimal solche Probleme bearbeiten.

Die Bilanz des Landesfachamtes für Denkmalpflege sieht insgesamt ziemlich mau aus. Das Trüstedtsche Haus ist weg. Der Eigentümer des Kleinbahnhofes, der mit der Sicherung der Gebäude begonnen hatte, ist ausgestiegen und will das Gebäude einfallen lassen. Und das Backhaus wird in dieser Situation vielleicht auch noch verloren gehen. Mit den Gebäuden gehen immer auch die Geschichten verloren. Es ist manchmal wirklich bedrückend, man dreht sich und wo man hinsieht, wird Zukunft verbraucht. Manchmal brauchen Veränderungen Zeit. Im Fall des Backhauses ist der Verlust unnötig. Selbst wenn wir heute noch nicht wissen, was in dem Gebäude möglich wird, ist Zeit eine Lösung für den Erhalt.

Nun ist aber die Wobau auch eine Gesellschaft, die viel Geld in denkmalgeschützte Wohnhäuser in der Innenstadt investiert hat.

Die Bilanz der Wobau ist ja auch insgesamt positiv zu bewerten. Jedes Jahr wird auch im innerstädtischen Bereich saniert. Mit dieser Geschäftsstrategie sind die Mieten in Gardelegen bezahlbar geblieben, und die Gesellschaft ist trotzdem gesund. Aber im Fall des Hospitalensembles mit dem Backhaus ist die Wobau eben auch nicht Eigentümerin. Trotzdem investiert sie in fremdes Eigentum, das immer noch der Hospitalsstiftung gehört. Da könnten Dritte die Gesetzestreue der Geschäftsführung bezweifeln. Die Dienstaufsicht des Landkreises wollte hier trotz Kenntnis der Situation auch nicht tätig werden. Der Altmarkkreis Salzwedel weigert sich auch, den insgesamt rechtswidrigen Bescheid zurückzunehmen, obwohl die Dienstaufsicht, die Obere Denkmalschutzbehörde, die Teilrechtswidrigkeit bereits festgestellt hat.

Wie geht es weiter?

Mit dem Antrag auf Berufung erkaufen wir uns trotz geringer Erfolgsaussichten Zeit. Wir haben Montagen gefertigt, auf denen die örtliche Situation mit und ohne Backhaus dargestellt wird. Damit wollen wir eine mögliche Zukunft des Ortes zeigen. Wir wollen noch einmal Unterschriften für den Erhalt sammeln, weil das auch von einer großen Öffentlichkeit mitgetragen wird. Wer die Möglichkeit hat, kann auch über eine E-Mail sein Interesse am vollständigen Erhalt des Großen Hospitals bekunden. (bsz.architekten@t-online.de, Stichwort Hospital). Wir werden jede Mail ausdrucken und der Unterschriftensammlung beifügen.