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Backhaus Stiftungsrat will weiter Abriss

Der Stiftungsrat der Hospitalstiftung Gardelegen favorisiert weiterhin den Abriss des Backhauses auf dem Hof des Großen Hospitals.

Von Gesine Biermann 05.10.2016, 03:00

Gardelegen l Und immer noch geht es ums Backhaus hinter dem Großen Hospital in Gardelegen. Immer noch hat der Kreis keine Entscheidung getroffen. Noch im Oktober soll das allerdings passieren, heißt es in einer Antwort des Kreises auf eine Nachfrage der Volksstimme (wir berichteten). Nach einer ergebnislosen Ideensuche für eine künftige Nutzung des historischen Gebäudes durch die Stiftung selbst hatte vor wenigen Wochen der Stendaler Architekt Lutz Schwarzbrunn angeboten, das Denkmal privat zu kaufen und zu sanieren (wir berichteten).

Mit seinen Argumenten konnte er den Stiftungsrat aber offenbar nicht überzeugen. Nachdem er seine Pläne dem Gremium vorgestellt hatte, ging am 15. September bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises eine „ausführliche Darlegung“, ein, warum der Stiftungsrat „keine Alternative zum Abbruch sieht“, formuliert Pressesprecherin Birgit Eurich auf Nachfrage. Wie genau diese Gründe aussehen, will der Stiftungsrat allerdings nicht preisgeben. „Wir haben darüber gesprochen, wie wir damit umgehen und das so beschlossen“, teilt Stiftungsratsvorsitzende Mandy Zepig auf Nachfrage mit. Er selbst könne sich allerdings keinen Grund vorstellen, warum nun ein Abriss noch genehmigt werden könnte, zeigt sich Lutz Schwarzbrunn verwundert. „Das aus meiner Sicht einzige Thema, mit dem vor allem ortsunkundige Beteiligte überzeugt werden könnten, das bisherige Konzept des Abbruchs durchzuziehen, ist das Thema der Erreichbarkeit des Grundstücks“, glaubt er.

Allerdings sei eine Grundstücksteilung unter Berücksichtigung des geltenden Rechts selbstverständlich möglich. „Das ganze Areal in diesem Stadtbereich erschließt eine Reihe öffentlich zugänglicher Bauwerke. Die Grundstücksflächen sind deshalb allgemein und ohne Einschränkungen zugänglich. Und das sogar gewollt“, so Schwarzbrunn. Mit der Öffnung der Stadtmauer werde zum Beispiel für die Gardeleger der Weg aus der Innenstadt zum Schlüsselkorb verkürzt, zählt Schwarzbrunn auf. „Und von diesen Flächen sind es nur ein paar Meter zum Backhaus, für die Überfahrtsrechte im Grundbuch gesichert werden müssten.“ Eine solche Regelung sei übrigens eine oft genutzte Möglichkeit für vergleichbare bauliche Situationen, versichert er.

Sogar in ungewöhnlichen Situationen ließen sich Lösungen finden: „Die lustigste Vereinbarung in einem Grundbuch, die ich aus Nahrstedt kenne: Der Begünstigte musste jedes zweite Wochenende die Plätze seiner Kirchenbank dem Nachbarn für dieses gewährte Recht überlassen“, erinnert sich Schwarzbrunn, „so lebensnah konnten damals schon Probleme gelöst werden.“ Eine unkomplizierte Lösung wünscht er sich als potenzieller Käufer und Investor des Backhauses auch vom Kreis und der Gardeleger Wobau als baldiger Eigentümerin. „Mit allgemein üblichen Vereinbarungen wären nämlich durchaus unkomplizierte Lösungen möglich, wenn der Wille zum Erhalt endlich größer wird als das Verharren auf einmal Beschlossenem.“ Er wolle deshalb noch einmal an alle Entscheidungsträger appellieren, so Schwarzbrunn: „Wir rühmen uns oft in der Lage zu sein, im Dialog ausgleichende Kompromisse zu finden. Warum ist das in dieser Frage so schwer?“