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Betrugsversuch Geldstrafen für Vater und Sohn

Vor dem Gardeleger Amtsgericht mussten sich jetzt Vater und Sohn wegen eines Betrugsversuches verantworten.

Von Petra Hartmann 26.10.2016, 19:00

Gardelegen l Wegen versuchten Hundeversicherungsbetrugs wurden ein Vater und sein Sohn verurteilt. Die beiden hatten versucht, die Tierarztrechnung und eine Behandlung in der Tierklinik in Magdeburg der Hundehalter-Versicherung unterzujubeln. Doch eine Mitarbeiterin schöpfte Verdacht. Vater (72) und Sohn (50) sind beide Hundehalter. Als der Vierbeiner des Sohnes verletzt wurde, fielen Behandlungskosten in Höhe von rund 1900 Euro an. Eine Summe, die der Besitzer nicht selbst bezahlen wollte. So täuschten Vater und Sohn vor, die Verletzung sei bei einer Beißerei entstanden. Der Schuldige dabei: der Hund des Vaters. Der Schwindel flog auf, als eine Versicherungsmitarbeiterin nachhakte, weil ihr die Sache verdächtig vorkam.

Vor dem Gardeleger Amtsgericht zeigten sich Vater und Sohn geständig, sodass die Verhandlung noch vor Eintreffen der Zeugen aus der Magdeburger Tierklinik beendet werden konnte. Richter Axel Bormann verurteilte die beiden Hundehalter wegen versuchten Betrugs zu jeweils 35 Tagessätzen, für den Vater à 50 Euro, für den Sohn à 25 Euro. Zu Gunsten der Angeklagten hatte außer ihrem Geständnis gesprochen, dass sie bislang noch nicht vorbestraft sind und dass niemand geschädigt wurde, da sie mit ihrem Betrugsversuch keinen Erfolg hatten.