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Cannabisanbau 200 Pflanzen illegal angebaut

Wegen Handel mit Cannabis stand ein 52-Jähriger aus einem Kalbenser Ortsteil vor Gericht. Verurteilt wurde er für den Anbau.

03.06.2016, 10:00

Kalbe l Wegen eines Hauses voll mit Cannabispflanzen und somit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz stand ein 52-Jähriger vor dem Gardeleger Amtsgericht. In einem Kalbenser Ortsteil bezog er mit seiner Lebensgefährtin einen Hof mit zwei Gebäuden, von denen ihnen aber nur eines gehörte. Das herrenlose Haus wurde von dem Mann jedoch kurzerhand zu einer Indoor-Plantage umfunktioniert.

In drei Räumen grünten insgesamt rund 200 Pflanzen, die einen Gesamtumfang von etwa 70 Gramm des berauschenden Wirkstoffes THC beinhalteten. „Ich wollte ein wenig für den Eigenbedarf anbauen und da ja nicht immer jede Pflanze gelingt, habe ich halt ein paar mehr gepflanzt“, erzählt der gelernte Altenpfleger. „Eigenbedarf?“, fragte Richter Axel Bormann überrascht, „Da könnten Sie ja den ganzen Sommer durchziehen und würden das nicht alles schaffen.“ Den Rest hätte er dann schon irgendwie an den Mann gebracht, antwortete der Angeklagte.

Anschließend wollte der Richter wissen, woher er denn den grünen Daumen und die Gerätschaften für den Anbau habe. „Das findet man doch alles ganz leicht im Internet und die Utensilien habe ich im Großhandel gekauft.“ Auch auf die Frage nach der Herkunft der ersten Pflanzen antwortete der Angeklagte: „Ich bin mit meinen Hunden spazieren gegangen und da sind wir rein zufällig auf eine Cannabispflanze gestoßen. Die habe ich mir dann mitgenommen und weitere gezüchtet.“ Für die Elektrik sorgte er selbst und schloss sie an den Stromkasten des leerstehenden Hauses an, was ihn wegen des ungewöhnlichen Stromverbrauchs schließlich auch auffliegen ließ.

Die Staatsanwältin wies darauf hin, dass die Polizei bei der Hausdurchsuchung auch einen Sack mit älteren Stängeln und Blättern fand. „Ja, die erste Zucht ging daneben. Die Pflanzen habe ich dann vernichtet und wollte sie wegschmeißen“, so der 52-Jährige. „Und was war mit den Blüten? Die waren ja nicht in dem Müllsack. Haben Sie die etwa gesondert entsorgt?“, hakte die Staatsanwältin nach. Dazu schwieg der Angeklagte. Insgesamt sei dies seine dritte Zucht gewesen, gab der Mann aber zu. Der Vater von drei Kindern, zu denen er keinen Kontakt hält, begann bereits im Alter von 14 Jahren mit dem Konsum von Marihuana und raucht seitdem „hin und wieder mal“.

Nachdem sich Amtsrichter Axel Bormann und das Schöffengericht zur Beratung zurückgezogen hatten, wurde anschließend verkündet, dass die Anklage vom Handel mit Cannabis lediglich auf den Anbau reduziert werde, da es nicht zu einem Verkauf der Pflanzen kam. Verurteilt wurde der Angeklagte, der sich von Beginn an geständig zeigte, zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. „Und dazu stelle ich Ihnen dann einen netten Bewährungshelfer mit einer geschulten Nase an die Seite. Der prüft dann hin und wieder, ob es bei Ihnen verdächtig riecht“, beendete der Richter die Verhandlung.