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Denkmalschutz Kalbes Altstadt als Pilotprojekt

Rahmenbedingungen für Baumaßnahmen erleichtern und so Verfall stoppen: Das ist Ziel eines Pilotprojektes des Denkmalschutzes für Kalbe.

Von Cornelia Kaiser 29.06.2018, 13:22

Kalbe l „Ich halte das für etwas absolut Sinnhaftes“, sagt Kalbes Bürgermeister Karsten Ruth, wenn er über ein Pilotprojekt spricht, in das die Kernstadt Kalbe als einer von drei Modellorten in ganz Sachsen-Anhalt eingebunden worden ist. Konkret geht es um die komplett denkmalgeschützte Altstadt. Dort sollen die Rahmenbedingungen für etwaige Baumaßnahmen erleichtert werden (Volksstimme berichtete).

Dazu bedarf es zuvor allerdings der Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Grundstückes vonseiten des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie in Halle/Saale. Und genau damit soll demnächst begonnen werden.

Laut Landeskonservatorin Ulrike Wendland soll dafür eine extra Personalstelle geschaffen werden, die vom Land gefördert wird. Die zuständige Staatskanzlei habe dafür Mittel in Aussicht gestellt. Nun bedürfe es eines konkreten Förderantrages, der gerade formuliert werde. Klares Ziel sei es, so Wendland, „die Mittel noch in diesem Jahr abzurufen“.

Auch wenn die bisherigen Denkmalschutz-Auflagen für die Kalbenser Altstadt nach Ansicht der Fachfrau nicht der einzige Grund dafür sind, dass die historische Bausubstanz dort teilweise verfällt, will auch die Landesbehörde ihren Teil dazu beitragen, bei dieser vorrangig demografisch bedingten Entwicklung gegenzusteuern. „Es geht um eine Differenzierung der Anlässe für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen.“ Das, so sagt Ulrike Wendland, würde dann nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die Genehmigungsbehörden auf Landes- und auf Kreisebene entlasten, in denen es ja auch eine anspannte Personalsituation gebe.

Jedes einzelne Flurstück soll sich künftig in einer Liste mit verschiedenen Kategorien in puncto Denkmalschutzauflagen wiederfinden. Diese stellt dann eine Art Endprodukt des Pilotprojektes dar. Und für den Bürger geht daraus ganz klar hervor, für welche baulichen Veränderungen er eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einholen muss und für welche eben nicht. Die Stadt ihrerseits bereitet gerade eine Zuarbeit für die Landesbehörde vor, bei der flurstücksgenau differenziert und dokumentiert wird.

„Auch für uns ist das Neuland und künftig eine völlig neue Form des Arbeitens“, sagt die Landeskonservatorin. Weil es auch in anderen Bundesländern noch keine Erfahrungen mit solchen Modellen gibt, „ist das ein lernendes Projekt“.