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Dorfhäuser Im Rathaussaal wird nicht gefeiert

Gardeleger Hauptausschuss bestätigt mit Änderungen den Entwurf einer Nutzungsordnung für kommunale Einrichtungen.

Von Cornelia Ahlfeld 25.10.2017, 23:00

Gardelegen l Am Montag, 6. November, wird der Stadtrat über die neue Nutzungsordnung und Nutzungsentgeltverordnung für kommunale Einrichtungen, wie Dorfgemeinschaftshäuser, Kegelbahnen, Versammlungsräume oder Säle, entscheiden. Und wie es derzeit ausschaut, wird die Ordnung auch eine Mehrheit in der Kommunalpolitik finden. Damit würde dann eine jahrelange Diskussion ein Ende finden, wie die zahlreichen kommunalen Einrichtungen in den Ortsteilen nach der Gebietsreform quasi unter einen Hut gebracht werden können, was die Nutzung und auch die Kosten betrifft. In vielen Ortschaftsräten und Fachausschüssen des Stadtrates gab es bereits mehrheitlich Zustimmung zum Entwurf der Ordnung, die im Vorfeld Mitarbeiter der Verwaltung und einige Ortsbürgermeister erarbeitet hatten.

Am Dienstag tagte dazu der städtische Hauptausschuss. Auch dieses Gremium bestätigte bei einer Enthaltung den Entwurf der Ordnung. Eingearbeitet wurden dabei auch vier Änderungen. Der Ortschaftsrat Schenkenhorst hatte moniert, dass ein Nebengebäude des Schenkenhorster Dorfgemeinschaftshauses, in einer Auflistung deklariert als Sport- raum, nicht vermietbar sei. Der müsse aus der Auflistung gestrichen werden – einhellige Zustimmung im Hauptausschuss.

Der Ortschaftsrat Berge hatte einen Berechnungsfehler in der vermietbaren Fläche des Dorfgemeinschaftshauses gefunden. Damit würde die sogenannte große Variante – also komplett mit Saal – aus der Kategorie IV in die Kategorie III fallen. Dies wiederum habe eine Reduzierung der Mietkosten zur Folge – einhellige Zustimmung im Hauptausschuss. Die Verwaltung hatte selbst einen Änderungsvorschlag eingebracht. Das Rathaus soll nur für kulturelle oder politische Veranstaltungen vermietet werden, nicht aber für private Feiern. „Damit nicht hinterher der Likör auf dem Fußboden klebt“, so Bürgermeisterin Mandy Zepig. Auch für diese Änderung gab es einhellige Zustimmung im Hauptausschuss.

Die vierte Änderung betrifft eine Formulierung in der Nutzungsordnung. So heißt es im Paragraf 5, Absatz 1 unter anderem, dass „spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel“ ausgeschlossen seien, was den Nutzungszustand betrifft. „Ein verdeckter Mangel lässt sich erst dann melden, wenn er nicht mehr verdeckt ist“, hatte Stadtrat Nico Macht (Gemischte Fraktion) festgestellt. Das Wort „verdeckt“ solle gestrichen werden. Auch diesem Änderungswunsch folgte der Hauptausschuss einstimmig. Zuvor hatte Nico Macht noch etliche redaktionelle Dinge in der Nutzungsordnung gefunden, die geändert werden müssten. Die Fehlerkorrektur erfolgte im Hauptausschuss dann ganz unbürokratisch ohne Abstimmung – mit dem Notieren der jeweiligen Änderungen.

Der Sichauer Ortschaftsrat hatte vorgeschlagen, in jedem Dorfgemeinschaftshaus Buch über die jeweiligen Nutzungen zu führen. Ob das machbar und erforderlich ist, müsse man sehen, so Zepig. Denn für jede einzelne Nutzung würden Verträge abgeschlossen. Zuständig seien die Ortsbürgermeister oder Einwohner, die mit der Stadt dazu vertraglich verbunden seien. „Und für die Vergabe im Ortsteil Gardelegen bin ich zuständig“, erläuterte Zepig. Kernpunkt der Nutzungsentgeltverordnung ist die Klassifizierung der kommunalen Räumlichkeiten in fünf Kostengruppen. Räume bis zu 100 Quadratmetern Größe werden für 75 Euro vermietet, bis zu 200 Quadratmetern für 100 Euro, bis zu 300 Quadratmetern für 150 Euro, und für Räume über 300 Quadratmeter wird eine Miete von 200 Euro fällig. Sollten Räume ein bis vier Stunden genutzt werden, so wird eine Miete von 30 Euro veranschlagt.