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Einbruch Angeklagter: „Geklaut habe ich nichts“

Ist ein 22-Jähriger im vergangenen Jahr in einen Miester Imbiss eingebrochen? Einige Indizien sprechen dafür.

Von Antonius Wollmann 17.08.2016, 21:00

Gardelgen l Es gehört zu den Eigenheiten eines Prozesses, dass die Angeklagten zu Beginn einer Verhandlung oft an einer Gedächtnislücke leiden. Sie können sich an nichts erinnern, haben keine Erklärung für die Vorwürfe, alles erscheint ihnen auf eine seltsame Weise nebulös. Im Laufe des Prozesses wird dann einiges klarer und auch die Erinnerung kehrt zumindest in Bruchstücken langsam zurück. Genauso erging es am Dienstag einem 22-jährigen Miester im Amtsgericht Gardelegen.

Was ihm vorgeworfen wird, ist nicht unerheblich: Am 15. April des vergangenen Jahres soll er in einen Miester Schulimbiss eingebrochen sein und Geld und Waren im Wert von 500 Euro gestohlen haben. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst. In dem Imbiss war ich nur ein paar Mal, um da eine Currywurst zu essen“, sagte er zu Beginn der Verhandlung aus.

Dass er nicht die ganze Wahrheit sagte, daran ließ Richter Axel Bormann keinen Zweifel. „Wie erklären Sie sich dann, dass die Spurensicherung Ihre Fingerabdrücke an der Geldkassette gefunden hat“, wollte er von dem Angeklagten wissen. Sichtlich überrascht lieferte der Angeklagte eine nur wenig überzeugende Erklärung.

Er habe sich mal Wechselgeld aus der Kassette genommen, als er zu Gast war. Was dagegen spricht: Die Kassette steht im Küchenbereich und den dürfen Gäste prinzipiell nicht betreten. „Kunden lasse ich nie in den Küchenbereich“, sagte die als Zeugin geladene Imbissbesitzerin.

Langsam dämmerte es dem Angeklagten, dass seine Aussage zu viele Widersprüche enthielt. Die Behauptung, den Laden lediglich als Gast betreten zu haben, ließ sich nicht mehr halten. Er gab zu, den Imbiss am Abend der Tat betreten zu haben. Nicht jedoch als Täter, sondern als Trittbrettfahrer eines Bekannten. „Ein Kumpel war in den Imbiss eingebrochen. Er hatte eine Pizza und Schokoriegel dabei. Dann sind wir zusammen noch mal in den Laden gegangen. Geklaut habe ich aber nichts“, beteuerte der Mann bei der Verhandlung.

Am Dienstag konnte besagter Kumpel nichts zur Aufklärung betragen, weil er nach Angaben des Angeklagten kurz nach der Tat nach Ostfriesland gezogen sei. Nun soll der Unbekannte ausfindig gemacht werden, um beim Fortsetzungstermin am 6. September Licht ins Dunkel zu bringen.