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Einwohnerfragestunde Kein Punkt zum Diskutieren

Die Einwohnerfragestunde in Kalbe kann jetzt auch für Themen geöffnet werden, die auf der Tagesordnung kommunalpolitischer Gremien stehen.

Von Cornelia Ahlfeld 24.07.2019, 23:00

Gardelegen/Kalbe l Ein spannendes Thema mit weitreichenden Auswirkungen auf der Tagesordnung der Fachausschüsse und des Stadtrates? Beispielsweise aktuell die Auswertung der Befragung von Eltern, deren Kinder die Berger Kita Wichtelstübchen besuchen, ob sie mit Fertigstellung des neuen Kinderbetreuungszentrums in Estedt ihr Kind weiter in Berge oder künftig in Estedt betreuen lassen wollen. Das Ergebnis der Umfrage, die im August/September stattfinden soll, hat natürlich Auswirkungen auf die Zukunft des Berger Wichtelstübchens. Von daher wird die Befragung dann auch Gegenstand der Beratungen in den Fachausschüssen und im Gardelegener Stadtrat sein.

Die Bürger, die sich für dieses Thema interessieren, können natürlich an den Sitzungen teilnehmen, aber Fragen dazu können sie nicht stellen. Sie können nur zuhören und sich ein Bild über die politische Meinung der einzelnen Mitglieder, respektive Parteien und Wählergemeinschaften, bilden. Fragen stellen können die Einwohner nur zu anderen Themen, die im Zuständigkeitsbereich der Kommunen liegen. Mit der Neufassung des Kommunalverfassungsgesetzes besteht aber nun die Möglichkeit, die Einwohnerfragestunden für Themen zu öffnen, die Gegenstand der jeweiligen Tagesordnung sind. Das bestätigte auf Volksstimme-Anfrage Kreissprecherin Birgit Eurich. Nach der bisher herrschenden Meinung sei das nicht zulässig gewesen. Fazit: Kann man, muss man aber nicht, denn das obliegt der Entscheidung des jeweiligen Stadtrates.

Für Gardelegen ist das Ganze in der Geschäftsordnung geregelt, die der neugewählte Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung einstimmig bestätigt hat. Dort heißt es im Paragraph sieben, Absatz fünf: „Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein.“ „Wir hatten auch darüber nachgedacht, Fragen zur Tagesordnung zuzulassen. Man kann das ändern. Wir haben aber dazu keine Notwendigkeit gesehen“, sagte Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher. Es könnte nämlich theoretisch sein, dass sich ein Ausschuss mit einem Straßenbauthema befasst und eine Bürgerinitiative mit 20 Mitgliedern an der Sitzung teilnimmt. „Jeder von ihnen hätte dann die Möglichkeit, Fragen dazu zu stellen“, so Schumacher.

Sitzungen könnten ausufern und chaotisch verlaufen. Grundsätzlich sollten Einwohnerfragestunden kein Tagesordnungspunkt für Diskussionen sein. Die Öffentlichkeit könne in den Ausschüssen ihre Meinungen äußern. In vielen Fällen würden Einwohner Rederecht erhalten. „Ich kann mich nicht erinnern, dass wir das jemals untersagt haben“, so Mandy Schumacher. Interessenten hätten zudem die Möglichkeit, sich im Vorfeld mit Stadträten oder Fraktionen in Verbindung zu setzen. Mit dem Thema hatte sich auch der Verbandsgemeinderat Beetzendorf in seiner konstituierenden Sitzung befasst. Ein Antrag wurde dazu formuliert, aber nicht berücksichtigt, weil der Rat das individuell entscheiden könne.

Auch die Stadt Kalbe hat eine Öffnung der Einwohnerfragestunden für Themen der Tagesordnung ausgeschlossen. „Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Fragestunde sein“, heißt es dazu in der Hauptsatzung des Kalbenser Stadtrates, informierte auf Anfrage Ingrid Bösener, stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Kalbe. „Das hat schließlich auch was mit Einflussnahme auf Entscheidungen zu tun“, betonte Bösener. Eine Übersicht, in welchen Kommunen nach neuer Rechtsauffassung gehandelt wird, gibt es laut Kreissprecherin Birgit Eurich allerdings nicht.