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Ersatzvornahme Zwangsabriss steht kurz bevor

Der Abriss eines seit Jahren leer stehenden Hauses steht in Lindstedt bevor. Der Altmarkkreis schickt die Rechnung den Besitzern.

Von Doreen Schulze 28.11.2018, 00:01

Lindstedt l Grundstücke, die seit Jahren nicht bewirtschaftet werden. Gebäude, die seit Jahren leer stehen. Den Bürgern und Räten sind diese Grundstücke ein Dorn im Auge, denn sie verschandeln das Dorfbild und mitunter stellen die vor Verfall bedrohten Gebäude auch eine Gefahr dar. Auch in Lindstedt steht ein solches Objekt. „Eine unendliche Geschichte, die uns nun schon seit vielen Jahren begleitet, ist das verfallene Grundstück „Zur Lindengutstraße 14“, berichtet Ortsbürgermeister Siegfried Jordan.

Die einst weiße Fassade, wirkt im Laufe der vielen Jahre, in denen am Haus nichts mehr gemacht worden ist, trist und verschmutzt. An einzelnen Stellen ist der Putz abgebröckelt. Auf dem Fußweg am Haus wächst das Unkraut. Ein Zaun ist aufgestellt, um keinen Zutritt zum Grundstück zu ermöglichen. Ein Blick über den Zaun zeigt, dass das Dach bereits beschädigt ist. Es kann hineinregnen. Der Verfall droht.

„Wir hoffen ja, dass der Landkreis hier eine Ersatzvornahme einleitet, aber seit Jahren werden wir nur vertröstet“, sagt Jordan. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung und Gardelegens Bürgermeisterin wurde bereits versucht, eine Lösung herbeizuführen, „was bis dato nicht gelang“, so der Ortsbürgermeister. Mittlerweile kam aber Bewegung in die Sache. Zuletzt war am 1. November Doreen Laudien, Sachgebietsleiterin Bauaufsicht, Denkmalschutz und Planung im Altmarkkreis Salzwedel vor Ort, um sich ein Bild von der Situation zu machen.

Der Abriss des Gebäudes steht nun kurz bevor. „Am 10. Juli 2018 wurde die Ersatzvornahme festgesetzt“, teilt Birgit Eurich von der Pressestelle des Altmarkkreises Salzwedel mit. Und der Abriss wird nach Ausschreibung der Maßnahme auch ausgeführt, fügt sie hinzu.

Bereits 2013 habe der Altmarkkreis eine Bauordnungsverfügung zur Sicherung des Vorderhauses erlassen. „Es wurden in den letzten Jahren drei Zwangsgelder wegen Zuwiderhandlung gegen die in der Verfügung festgesetzten Pflichten verhängt“, teilt Eurich auf Nachfrage mit. Dies konnte die beiden Eigentümer aus dem Schwarzwald aber nicht dazu bewegen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Mit dem dritten Zwangsgeld, das am 21. Februar verhängt wurde, ist auch die Ersatzvornahme angedroht worden. „Die Eigentümer haben auch auf diese Bescheide nicht reagiert“, heißt es aus dem Altmarkkreises.