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Feuerwehr Katze vom Baum, Rechnung folgt

Katzen aus dem Baum herunterholen, ist ebenso eine freiwillige Aufgabe der Gardeleger Feuerwehr wie das Auspumpen von Räumen und Kellern.

Von Doreen Schulze 20.11.2018, 05:00

Gardelegen l Wenn die Katze auf dem Baum sitzt und sich nicht mehr hinuntertraut, wenn Kühe oder Pferde von der Koppel ausbüxen, dann sind es meist die Kameraden der Feuerwehr, die den Tieren helfen beziehungsweise diese wieder einfangen. Für Tierrettungen, sofern das Tier sich nicht in Lebensgefahr befand, aber auch für weitere freiwillige Einsätze der Feuerwehr sind Gebühren fällig.

Eine Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben soll demnächst beschlossen werden. Diese Feuerwehrgebührensatzung wird in den Sitzungen der Ortschaftsräte ebenso thematisiert werden wie in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses morgen Abend, 21. November, und am Dienstag kommender Woche, 27. November, in der Sitzung des Hauptausschusses. Zur Abstimmung wird die Satzung voraussichtlich am Montag, 3. Dezember, während der Stadtratssitzung kommen.

Kostenfrei werden nach wie vor Leistungen der Feuerwehr bei Bränden, Notständen und Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren in Lebensgefahr bleiben. Erhoben werden Gebühren, wenn Einsätze vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, bei Bereitstellung einer Brandsicherheitswache, beim Ausrücken bei Fehlalarm oder bei freiwilligen Einsätzen. Freiwillige Einsätze sind manchmal aber auch grenzwertig, etwa das Entfernen einer Ölspur. Für die Beseitigung einer Ölspur ist beispielsweise der Straßenbaulastträger verantwortlich. Anders ist es, wenn Gefahr im Vollzug ist. Doch Gefahr stelle eine Ölspur meistens dar.

Auch die Tierrettung zählt zu den freiwilligen Aufgaben. Ebenso die Türöffnung bei Gebäuden und Aufzügen, das Auspumpen von Räumen und Kellern, die Absicherung von Gebäuden oder Unterstützung bei Aufräumarbeiten. Gebührenpflichtig ist auch das Überlassen von Fahrzeugen, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten.

Für all diese Einsätze wird eine Rechnung fällig werden. Doch freiwillige Hilfeleistungen werden von der Feuerwehr der Hansestadt Gardelegen nur erbracht, wenn diese ausdrücklich angefordert wurde. Sie werden auch nur dann übernommen, wenn wegen eines solchen Einsatzes keine Pflichtaufgabe vernachlässigt wird. „Ein Rechtsanspruch auf Tätigwerden der Feuerwehr besteht nicht, insbesondere dann nicht, wenn keine Eilbedürftigkeit vorliegt“, heißt es in der Feuerwehrgebührensatzung. Einsätze zahlen müsse unter anderem derjenige, in dessen Auftrag der Einsatz erfolgte, beziehungsweise derjenige, der grob fahrlässig handelte.