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Feuerwehr Wahrhaft schwere Einsätze

In den vergangenen Jahren ist es jeweils mehrmals vorgekommen, dass die Kalbenser Feuerwehr zur Tragehilfe gerufen wurde.

Von Doreen Schulze 10.01.2021, 09:00

Kalbe l Wenn stark übergewichtige Personen oder Personen mit Behinderung aus ihrer Wohnung geholt oder für den Krankentransport vorbereitet werden müssen, kommt es immer wieder vor, dass die Leitstelle die ortsansässige Feuerwehr informiert, damit diese Amtshilfe leistet, in diesem Fall die Tragehilfe. Auch in Kalbe passiert dies des Öfteren. So mussten in der Vergangenheit mittels einer Drehleiter und eines Schleifkorbzugs Schwergewichtige durch ein Fenster ihrer Wohnung auf die Straße zum Rettungswagen gebracht werden.

„Man kann schon sagen, das ist mehrmals jährlich der Fall“, fasst es Ramón Rulff, Ortswehrleiter in Kalbe, auf Volksstimme-Anfrage zusammen. Zuletzt musste im Dezember eine „schwere Person aus einem Mehrfamilienhaus im Rahmen der Rettung“ geholt werden (Volksstimme berichtete).

In der Regel erfolgt die Alarmierung zu diesen Einsätzen über die Leitstelle. Das bedeutet, dass die Kameraden zum Einsatz gerufen werden, um dann die Personen aus der Wohnung zu holen und dem Rettungsdienst zu übergeben. Der Rücktransport dieser Personen in ihre Wohnung werde meist ohne Mithilfe der Feuerwehr geregelt. Es sei aber auch schon vorgekommen, dass Kameraden dazu im Einsatz gewesen seien. „Das ist aber äußerst selten“, so Rulff.

Eine solche Hilfeleistung sei eigentlich vom jeweiligen Kostenträger zu bezahlen. Aber dafür fehle es noch an der Grundlage. „Wir können keine Rechnungen schreiben“, berichtet Rulff. Für die Einheitsgemeinde Kalbe ist noch keine entsprechende Gebührensatzung vorhanden. „Das ist noch nicht geschafft worden. Ich argumentiere bei jeder Jahreshauptversammlung, wie wichtig diese Satzung ist“, so der Ortswehrleiter.

Die fehlende Möglichkeit einer Rechnungstellung gilt nicht nur für den Einsatz bei Tragehilfen. Auch bei Türöffnung – etwa wenn Verwandte oder Nachbarn, die Personen länger nicht gesehen oder gehört haben, sich melden – oder beim Beseitigen einer Ölspur können bei einer entsprechenden Satzung die Kosten erstattet werden. In diesem Zusammenhang betont Rulff aber, dass bei einem Notfall die Hilfeleistung für den Geschädigten grundsätzlich kostenlos sei. „Die Feuerwehr ist zum Helfen da.“ Gemäß des Brandschutzgesetzes ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren für die Geschädigten unentgeltlich. Dies gelte bei Bränden, bei der Befreiung aus lebensbedrohlichen Lagen und bei der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht würden.

Es gehe aber auch um materielle Dinge. Dies könne dem Kostenträger übergeben werden. So könne eine Tragehilfe durch Feuerwehreinsatzkräfte beispielsweise der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Bei einer Ölspur könnten die Kosten für die Beseitigung dieser, wenn eine Satzung vorhanden sei, dem Verursacher, so dieser ermittelt werden konnte, weitergereicht werden. Rulff hofft, dass künftig bei der Unterstützung von Einsätzen der Kostenträger aufkomme. „Das ist Geld, das die Stadt erhalten würde.“ So lange es keine Satzung dazu gibt, sei dies aber nicht möglich. Eine solche Satzung sei noch in Arbeit.