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Frapa-Plast Großbrand: Vergleich für 45.000 Euro

Bei der finanziellen Aufarbeitung des Großbrandes bei Frapa-Plast in Gardelegen im Mai 2017 ist die Stadt jetzt einen ersten Schritt weiter.

Von Cornelia Ahlfeld 06.12.2018, 07:00

Gardelegen l Post traf in der Verwaltung ein. Die Umweltschadenshaftpflichtversicherung der Frapa-Plast GmbH schlägt der Stadt einen Vergleich vor, verbunden mit einer Zahlung von 45.000 Euro. Die Stadt wird diesen Vergleich annehmen, informierte Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Zepig in der Stadtratssitzung am Montagabend. Sie reagierte damit auf eine entsprechende Anfrage von Stadträtin Hannelore von Baehr, die sich angesichts des Großbrandes am Sonntagabend in Köckte, wo auch über 100 Feuerwehrleute im Einsatz waren, nach dem Stand in Sachen Großbrand bei der Frapa-Plast GmbH erkundigte.

Die Hauptforderung habe zwar um die 69.000 Euro betragen, „aber wir werden uns vergleichen“, betonte Zepig. Denn ein mögliches Gerichtsverfahren, verbunden mit Gutachten, würde viel Geld und auch Zeit kosten. Damit seien die Forderungen der Stadt hinsichtlich der Umweltschäden im Lausebach und der kaputten Tragkraftspritzen beglichen, so Zepig.

Insgesamt seien bei der finanziellen Aufarbeitung des Großbrandes zwei Bereiche zu sehen, erläuterte Zepig auf Volksstimme-Anfrage im Nachgang der Sitzung. Das Unternehmen habe die Umweltschadenshaftpflichtversicherung, weil bei dem Recyceln von Kunststoff eben auch Schäden für die Umwelt entstehen können.

Bei den Löscharbeiten hätten die Wehren Wasser aus dem nahegelegenen Lausebach genutzt. Um zu verhindern, dass das kontaminierte Löschwasser in den Lausebach zurückfließt und noch weitere Fließgewässer wie Milde oder Biese zu schützen, sei später entschieden worden, das Wasser im Kreislauf zum Löschen zu nutzen. Dabei seien zahlreiche Pumpen zerstört worden, da die normalerweise nur mit Frischwasser arbeiten dürften. Dennoch seien die Schäden im Bereich des Lausebaches groß gewesen. Bäume, Sträucher und Fischbesatz seien in Mitleidenschaft gezogen worden. Dafür habe nun die Umwelthaftplichtversicherung den Vergleich angeboten.

Der zweite Teil seien die reinen Einsatzkosten. Normalerweise seien Löscheinsätze kostenfrei. Es sei denn, der Brand sei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden. „Wir gehen hier von einer groben Fahrlässigkeit aus“, betonte Zepig. Denn für die Betreibung solcher Anlagen gebe es eine Kunststofflagerrichtlinie. Und die schreibe genau vor, wie etwa Paletten mit Kunststoff zu lagern und welche Abstände und Rettungswege einzuhalten seien. Die Richtlinie sei auch Bestandteil der Betriebsgenehmigung. Und die sei aus Sicht der Stadt nicht eingehalten worden. „Wir könnten also Kosten geltend machen“, so Zepig. Im Raum stünde eine Summe von etwa 100.000 Euro. Ein weiterer Punkt sei der Einsatz der Werksfeuerwehr Bitterfeld, die auf ein Amtshilfeersuchen der Stadt bei diesem Großbrand mit Spezialtechnik vor Ort war. Die Geschäftsführung sei der Ansicht, diesen Einsatz müsse die Stadt bezahlen. „Wir meinen das aber nicht“, so Zepig. Derzeit würden dazu noch Gespräche laufen. Entschieden sei noch nichts.

Am 24. Mai 2017 – einen Tag vor Himmelfahrt – löste um 18.48 Uhr die Brandmeldeanlage des Unternehmens, das Kunststoffmüll zu Granulat verarbeitet, Alarm aus. Riesige Mengen Plastemüll standen in Flammen. Eine dicke, schwarze Rauchwolke mit einer Feuersbrunst breitete sich aus. Noch am Tag danach war kilometerweit der schwarze Rauch zu sehen. Für die Kameraden der freiwilligen Feuerwehren begann damit ein Dauereinsatz. In der Spitze waren mehr als 170 Kameraden vor Ort. Am 27. Mai waren zusätzlich 35 Berufsfeuerwehrleute unter der Regie der Werksfeuerwehr Bitterfeld im Einsatz, um die örtlichen Wehren zu unterstützen.

Denn eine extrem starke Hitzeentwicklung und zwei Explosionen in den Containern brachten die Kameraden an ihre Grenzen. Am 28. Mai abends wurde der Einsatzort der Firma übergeben. Die riesigen Plastikmüllhaufen mussten danach noch 14 Tage lang alle zwei Stunden mit Wasser gekühlt werden. Diesen Part hatten dann Mitarbeiter der Firma übernommen.

Bei den Ermittlungen zur Brandursache hatte die Polizei einen technischen Defekt ausgeschlossen. Ermittelt wurde wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Brandstiftung.