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Freispruch Angeklagter auf Foto nicht zu sehen

Er war angeklagt, einen Diebstahl begangen zu haben. Doch der Klötzer wurde freigesprochen.

Von Ilka Marten 25.11.2015, 02:00

Gardelegen l Mit den Worten „Mal wieder hier“, begrüßte Jugendrichter Axel Bormann am Dienstag einen 20-jährigen Klötzer. Der Tatvorwurf gegen den offensichtlich gerichtsbekannten Mann: Diebstahl. Die Verhandlung endete für den Klötzer jedoch mit einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen.

Bei Köckte war im Januar dieses Jahres auf einem Ortsverbindungsweg nach Buchhorst der Hauptschalter von einem Bagger gestohlen worden. Der Wert: rund 300 Euro. Und für diesen Diebstahl sollte der Klötzer verantwortlich sein. „Was soll ich damit?“, hielt er dem Richter entgegen. Bevor er die Vorladung bekommen habe, habe er nicht einmal gewusst, wo Köckte liegt, fügte der Angeklagte hinzu.

Die Frage des Jugendrichters, ob er sich sicher sei, dass er nicht am Tatort gewesen sei, bejahte der Mann. Ein Täter allein war offenbar auch nicht am Tatort, sondern gleich zwei. Das zeigten das Foto, das dem Richter vorlag. Auch zu dem zweiten Täter, der auf den Fotos zu sehen war, machte der Angeklagte keine Angaben.

Der Besitzer des Baggers hatte dafür gesorgt, dass überhaupt Bilder vorlagen. „Damals ist ein paar Mal Diesel aus dem Bagger geklaut worden. Und nachdem dann die Polizei ein-, zweimal da war, habe ich gefragt, ob ich eine Wildkamera installieren kann“, schilderte der Besitzer, der als Zeuge aussagte. Und das machte er dann auch.

Am Tattag im Januar, als die Aufnahmen entstanden, sei jedoch nur der Hauptschalter des Fahrzeuges, aber kein Diesel gestohlen worden, ergänzte der Zeuge. Allerdings: Der Angeklagte war ganz offensichtlich nicht auf den Fotos. „Wir können ihn nicht wiedererkennen“, so der Richter. Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft merkte an, dass die Person auf dem Foto deutlich schmaler im Gesicht sei als der Angeklagte.

Dass der Verdacht auf den Angeklagten fiel, lag an der Polizei, die ihn als Täter nach Sichtung der Fotos benannt hatte. Der Jugendrichter betonte, dass der 20-Jährige aus tatsächlichen Gründen freizusprechen sei. „Das passt nicht wirklich. Da hat sich die Polizei offensichtlich ein wenig verhauen.“

Auch der bestohlene Baggerfahrer sah im Gerichtssaal, dass der Angeklagte nicht wie einer der Täter auf dem Bild der Wildkamera aussah. Der zweite Täter trägt auf dem Foto eine Kapuze und ist nur von hinten zu sehen. Der Diebstahl des Bagger-Hauptschalters konnte so an diesem Tag nicht aufgeklärt werden.