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Friedhof Kein Bedarf für Grabanlagen

Geplant war sie. Nun wurde eine mögliche Kindergrabanlage auf dem Gardeleger Friedhof wieder verworfen.

Von Gesine Biermann 24.11.2018, 12:00

Gardelegen l „Getragen in den Armen des Herzens. Unendlich der Schmerz und die Liebe“ steht auf der Rückseite dieses besonderen Gedenksteines auf dem Stendaler Friedhof. Auf der Vorderseite Plaketten mit Namen von Sternenkindern.

Auch rings um den Stein reihen sich kleine Gräber. Auf Steinen, Platten und Kreuzen finden sich Lebensdaten, die viel zu kurz sind. Ein trauriger Anblick. Aber auch irgendwie ein bisschen tröstlich. Denn hier drehen sich bunte Windmühlen, wippen kleine Libellen und Schmetterlinge auf und ab. Steine mit liebevollen Worten, persönliche Botschaften an kleinen Engeln finden sich auf fast jedem Grab. Eltern, die hierher kommen, fühlen sich so vielleicht nicht ganz so allein in ihrem Schmerz.

Kindergräber gibt es auch in Gardelegen. Einen besonderen Ort gibt es hier für sie allerdings nicht. Geplant war das mal, bestätigt Fachdienstleiterin Isolde Niebuhr auf Nachfrage. Gleich neben der neuen grünen Wiese sollte sie entstehen. Eine Stele sollte aufgestellt werden und auch Bänke. Dort sollte zudem eine buntere Grabgestaltung möglich sein. Der Ort solle auch eine Begegnungsstätte für die Eltern werden, hatte Bettina Bauer, in der Stadt für den Bereich Friedhöfe zuständig, im Sommer 2017 erläutert.

Doch dieses Vorhaben werde derzeit nicht umgesetzt. „Bis jetzt war zum Glück auch einfach noch kein Bedarf da“, so Niebuhr. Zudem würden Eltern verstorbener Kinder offenbar lieber selbst eine Wahlgrabstelle aussuchen. Eine die – mit mehreren Gräbern – möglicherweise irgendwann auch mal zu einer Familiengrabstelle werden kann. Wahlgrabstellen in Gardelegen können bis zu fünf Einzelgräbern Platz bieten.

Allerdings gibt es deutliche Unterschiede bei den Ruhezeiten. Sie beträgt bei Erdbestattungen für Verstorbene ab dem 10. Lebensjahr mindestens 25 Jahre, für Kinder, die jünger als 10 Jahre alt sind, aber nur 10 Jahre. Lediglich die Ruhezeit für Aschen beträgt immer 15 Jahre, unabhängig vom Alter des Verstorbenen.

In den unterschiedlichen Fristen sieht man in der Verwaltung indes kein Problem. Denn Wahlgrabstellen (allerdings nur diese) können grundsätzlich zu jeder Zeit erworben werden, betont Isolde Niebuhr. Es müsse dort nicht einmal jemand beigesetzt werden. Erst mit einer Bestattung beginnt allerdings die Ruhezeit. Dementsprechend muss die Grabstelle dann verlängert werden.

Kauft jemand zum Beispiel ein Doppelwahlgrab (derzeit noch 1358,03 Euro), in fünf Jahren erfolgt aber erst die erste Bestattung darauf, müssen die Angehörigen für noch weitere fünf Jahre die Nutzungsrechte erwerben.