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Friedhof Lattenzaun unter Denkmalschutz

Der Lattenzaun am Gardeleger Holzweg sollte erneuert werden. Mit den Arbeiten wurde angefangen - und kurz danach wieder aufgehört.

Von Cornelia Ahlfeld 10.04.2019, 09:00

Gardelegen l Anfang der 1990-er Jahre wurde der Lattenzaun am Friedhof entlang des Holzweges aufgebaut. Mehr als zwei Jahrzehnte hat der Zaun gehalten. Nun sei er morsch und instabil und soll erneuert werden. Passend zum Gartendenkmal Friedhof hatte sich die Stadtverwaltung für einen Stabmattenzaun in Grün entschieden. Gekauft wurde der Zaun bereits 2017 für etwa 12.000 Euro. Anfang Januar dieses Jahres wurde mit den Bauarbeiten begonnen.

Mitarbeiter des städtischen Grünflächenamtes waren mit der Ausführung betraut worden. Viel geschafft wurde allerdings nicht. Seit Monaten tut sich dort nichts mehr – sehr zur Verwunderung etlicher Friedhofsbesucher. Denn bisher stehen einige der neuen Zaunfelder. Ein Bauzaun ersetzt derzeit ein Zaunfeld. Ansonsten steht noch ein Großteil des hölzernen Lattenzaunes.

Die Verwaltung hat sich selbst quasi einen Baustopp verhängt. Denn eines Tages kurz nach Baubeginn kam eine Mitarbeiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises des Weges und fragte offenbar nach, ob die Stadt denn dafür auch eine sogenannte denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt hatte.

Und das hatte sie nicht. „Wir haben ja für das Gartendenkmal Friedhof eine pflegerische Rahmenkonzeption. Die wurde 2015 im Rahmen einer Bachelorarbeit erstellt“, erläuterte Isolde Niebuhr, in der Verwaltung als Fachgebietsleiterin für Sicherheit und Ordnung zuständig, auf Volksstimme-Anfrage. „Und da war unseres Erachtens nicht herauszulesen, dass der Zaun am Friedhof auch unter Denkmalschutz steht“, so Niebuhr weiter.

Das ist nun aber offenbar doch der Fall. „Die Umfriedung des Friedhofes in Gardelegen ist Bestandteil des Gartendenkmales“, betonte Kreissprecherin Birgit Eurich auf Nachfrage. Zur Bismarker Straße hin seien beispielsweise die schmiedeeisernern Tore erhalten und in eine Mauer integriert. Eine Veränderung der Umfriedung bedürfe bei diesem Gesamtdenkmal bei Abbruch und Ersatz einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Und auf diese Genehmigungspflicht habe der Kreis die Stadt Gardelegen hingewiesen. Mit Eingang vom 1. März habe die Stadt die Anträge auf Abbruch des Holzzaunes und Errichtung eines Stabmattenzaunes gestellt. Beide Anträge würden derzeit im Fachamt zur Bearbeitung vorliegen.

Auf Bitten der Stadt finde dazu außerdem in der 16. Kalenderwoche eine Beratung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Halle und dem Altmarkkreis Salzwedel statt, informierte Eurich.

Isolde Niebuhr hofft nun, dass das klärende Gespräch zielführend sei, damit die Anträge der Stadt genehmigt und der Bau des neuen Zaunes fortgesetzt werden kann.