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Führerschein Seniorin vor Gericht bittet um Gnade

Eine 85-Jährige aus einem kleinen Gardeleger Ortsteil hatte freiwillig ihren Führerschein abgegeben. Doch nun kann sie nicht mehr einkaufen.

Von Petra Hartmann 15.09.2018, 01:01

Gardelegen l Ohne Auto ist man auf den kleinen Dörfen arm dran. Das stellte jetzt eine 85-Jährige aus einem Gardeleger Ortsteil fest. Die Seniorin hatte nach einem Verkehrsunfall und einer Verurteilung wegen Fahrerflucht ihren Führerschein freiwillig abgegeben. Ihre Enkelin brachte das Dokument zum Gardeleger Amtsgericht mit der Vollmacht, den Schein zu entwerten. Auch ihr Auto meldete die Seniorin ab. Nun aber stellte die rüstige Seniorin fest, dass sie sich an ihrem abgelegenen Wohnort überhaupt nicht mehr selbst versorgen kann. Vor Gericht bat sie um Rückgabe ihrer Fahrerlaubnis.

„Was möchten Sie denn nun bei mir erreichen?", fragte Richter Axel Bormann die 85-Jährige. „Ich bitte um Gnade“, sagte sie darauf. „Ich möchte, dass ich mich wieder selbst versorgen kann. Ich möchte wieder fahren dürfen.“ Alles, was Sie unterschrieben habe, habe sie „im Vertrauen“ unterschrieben. „Tüddelig“ sei sie nicht, nur etwas schwerhörig, wie sich in der Gerichtsverhandlung herausstellte.

Der beim Unfall angerichtete Schaden ist inzwischen beglichen worden, und auch ihre Strafe in Höhe von 25 Tagessätzen à 39 Euro hat sie bereits überwiesen.

Aber ohne Führerschein könne sie nicht mehr selbstständig leben. Derzeit helfen ihr ihre beiden Enkelinnen und ihr Sohn, der sie auch zur Verhandlung begleitete.

Der Unfall hatte sich am 25. Mai dieses Jahres in Letztlingen ereignet. Ein Rumser beim Friseurbesuch, und dann war sie einfach weggefahren: Sie hatte Angst um ihren Führerschein, gab die Seniorin vor Gericht als Grund für ihre Fahrerflucht an.

„Durch die Tat hat sie sich als ungeeignet zum Fahren eines Kraftfahrzeugs erwiesen“, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Auch der besonders hohe Sachschaden von 2646 Euro an einem Nissan Micra sprach gegen die betagte Fahrerin.

„Wenn Sie da geblieben wären, hätten Sie 80 Euro Strafe gekriegt wegen Ordnungswidrigkeit und einen Punkt in Flensburg, und Sie hätten den Führerschein behalten“, rechnete der Richter vor. „Wenn Sie keiner gesehen hätte, dann wäre die arme Frau auf ihrem Schaden am Micra sitzen geblieben.“ So aber wurde der Seniorin die Fahrerlaubnis entzogen.

Allerdings, was die 85-Jährige wohl nicht ganz verstanden hatte: Das über sie verhängte Fahrverbot gilt nur befristet. Und auch die findige Gerichts-Mitarbeiterin hat den Führerschein noch nicht entwertet. Sie schob die Lizenz vorsorglich in einen Umschlag und bewahrte sie auf.

Nein, das befristete Fahrverbot könne er nicht aufheben, beschied der Richter schließlich. Er habe sich damals gefreut, als er gehört habe, dass eine betagte Fahrerin freiwillig auf den Führerschein verzichtet hat. „Ein älterer Mensch, der die Zeichen der Zeit erkannt hat“, habe er gedacht. Er wünsche sich, dass mehr Leute in ihrem Alter so einsichtig seien.

Er hob aber auch hervor, wie rüstig und wortgewandt die ältere Dame vor Gericht aufgetreten sei. Trotzdem, der Gerichtsbeschluss bleibe unverändert bestehen.

Richter Bormann verwies aber darauf, dass das Verbot nur acht Monate gelte – und dass zwei davon bereits verstrichen sind.

„Also kriege ich ihn nicht wieder?“, fragte die 85-Jährige traurig. „Mutter, hast du zugehört?“, rief ihr Sohn. Und auf dem Weg aus dem Gerichtssaal erklärte er ihr langsam, dass sie nur noch sechs Monate überbrücken müsse und dann ihren lebensnotwendigen Führerschein wieder abholen könne.