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Gefahrensatzung Kein Übermaß an Verboten

Jahrelang war Gardelegen ohne eine gültige Gefahrenabwehrsatzung. Nun soll der Stadtrat eine neue beschließen.

Von Gesine Biermann 18.01.2017, 02:00

Gardelegen l Auch wenn große und kleine Feuer nur einen Teil des neuen Regelwerkes ausmachen – die neue Gefahrenabwehrsatzung, deren Entwurf den Gardeleger Stadträten derzeit vorliegt, scheint ein heißes Thema zu werden. Im jüngsten Bauausschuss gab es bereits zahlreiche Nachfragen.

Dabei geht es eigentlich um Alltägliches. Zum Beispiel darum, ob Hunde im Stadtgebiet künftig angeleint werden müssen oder nicht. Es geht ums Autowaschen auf öffentlichen Straßen oder darum, was in öffentlichen Toiletten erlaubt ist – und was nicht. „Aggressives Betteln“ findet ebenso Berücksichtigung im Entwurf wie Sperrzeiten für Veranstaltungen oder geöffnete Kellerluken bei Dunkelheit. Kurz: In der Gefahrenabwehrsatzung wird beleuchtet, was zur Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt werden könnte. Und zwar insbesondere aus städtischer Sicht.

Immerhin sechs Jahre war die Stadt allerdings ohne eine solche Satzung ausgekommen. 2010 war die letzte nach zehn Jahren Bestand plus halbjähriger Übergangsfrist ausgelaufen. Seither war Gardelegen aber natürlich kein rechtsfreier Raum, denn viele Bereiche werden bereits vom Gesetzgeber, andere auf Landes- oder Kreisebene geregelt. Eine eigene Satzung beschert der Stadt indes viele Vorteile. Vor allem biete das Regelwerk mehr Möglichkeiten, die öffentliche Sicherheit besser durchzusetzen, heißt es in der Beschlussvorlage.

Und die sei auch bereits mit dem Landkreis abgestimmt, informierte Bürgermeisterin Mandy Zepig. Grundsätzlich müsse die nämlich vom Kreis genehmigt werden. Es sei zudem auch darauf geachtet worden, dass „kein Übermaß an Verboten“ in der Satzung enthalten sei.

So soll es zum Beispiel auf Hinweis von Stadtrat Norbert Tendler eine Klärung zum Thema Zaunbau geben. Tendler, seines Zeichens Landwirt, hatte bemängelt, dass Stacheldraht erst ab einer Höhe von 2,50 Meter angebracht werden darf. Eine weitere Nachfrage gab es von Ausschusschef Gustav Wienecke zum Thema Brauchtumsfeuer: „Müssen die wirklich zwingend gelöscht werden?“, wollte er wissen. „Unser Osterfeuer brennt immer noch drei Tage.“ Fachdienstleiterin Birgit Matthies konnte ihn dahingehend allerdings beruhigen. Denn auch eine Bewachung des Feuers, bis es erloschen ist, sei möglich.