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Gemeinschaftshäuser Einheitliche Regeln für die Nutzung

Das Thema Dorfgemeinschaftshäuser hat am Mittwoch erneut den Finanzausschuss der Stadt Gardelegen beschäftigt.

Von Cornelia Ahlfeld 27.03.2016, 07:00

Gardelegen l Die Liste mit 25 kommunalen Objekten, die in den Ortsteilen zum Feiern, für Sport und Versammlungen genutzt werden, liegt vor – mit Angaben über Veranstaltungen, kostenpflichtigen Veranstaltungen, Gebühren, Erträgen, Aufwendungen, Abschreibung und Zuschussbedarf von 2011 bis 2015. Auch wenn die Veranstaltungszahlen offenbar nicht komplett sind, da aus vielen Orten die korrekten Rückmeldungen fehlten (s. unten stehender Beitrag), ändere das nichts an den Zahlen, was den Zuschussbedarf betrifft, machte Kämmerer Maik Machalz im Finanzausschuss klar.

Der hatte sich in seiner Sitzung am Mittwochabend mit dieser Auflistung beschäftigt. Allerdings ohne so recht festlegen zu wollen, wie damit nun zu verfahren sei. „Wir hätten gern eine Entgeltverordnung, aber momentan ist das zeitlich nicht möglich. Vielleicht schaffen wir das bis zum Jahresende“, schlug Machalz vor, nachdem SPD-Stadtrat Jörg Marten nach längerer Diskussion die Frage stellte, wie denn nun damit weiter verfahren werden soll. Marten hatte die Erstellung dieser Liste im Rahmen der Haushaltsdebatte auch beantragt.

„Das ist erstmal eine Mitteilungsvorlage“, merkte Ausschussvorsitzender Thomas Genz (CDU) an. Damit könne erst einmal gearbeitet werden. „Wir können jetzt schlecht sagen, wir beauftragen die Verwaltung mit XY“, meinte Genz.

Zuvor erläuterte Machalz die Einzelheiten: Die jetzigen Gebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser sind völlig unterschiedlich. Ebenso der Abrechnungsmodus. Die Verwaltung habe die Gebühren 2011 von den zuvor noch eigenständigen Gemeinden übernommen. Eine Anpassung habe es bisher nur in Schenkenhorst und in Algenstedt gegeben, so Machalz.

Völlig unterschiedlich seien auch die Regeln, wer die Dorfgemeinschaftshäuser kostenfrei nutzen dürfe und wer nicht. In Dannefeld etwa bezahle der Sportverein eine Gebühr, wenn er das Dorfgemeinschaftshaus nutzt, in anderen Orten wiederum müssen Vereine nichts bezahlen. Das Ganze werde jetzt auf privatrechtlicher Grundlage geregelt. Das heißt, über Pachtverträge.

Deutliche Worte fand dann Stadtrat Rüdiger Wolf (Freie Liste, Feuerwehr). Mit der Aufforderung, „an unsere Mitarbeiter der Presse, genau zuzuhören und in dem Wissen, dass ich dafür gesteinigt werde“, forderte Wolf „harte Maßstäbe bei der Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser. „Möglichst einheitliche Gebühren für alle. Im Ortsteil Gardelegen gibt es keinen Straßenzug, wo es ein Dorfgemeinschaftshaus gibt“, stellte Wolf klar. Jeder Bürger, jeder Verein und jede Gruppierung müsste sich eine Unterkunft suchen und dafür bezahlen. „Für die Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern muss generell eine Gebühr erhoben werden. Das wäre angebracht“, so Wolf. Das wäre auch im Sinn des Gleichheitsgrundsatzes mit Blick auf die Bürger in den Ortsteilen, wo die Dorfgemeinschaftshäuser schon verkauft seien. Für deren Nutzung müssten die Bürger schließlich auch bezahlen.

Die Situation sei insgesamt nicht zufriedenstellend, betonte Bürgermeisterin Mandy Zepig. Es sollten künftig schon einheitliche Regularien gelten. Es müsse klar sein, „wer die Häuser kostenlos nutzt, und wer pachten muss“, so Zepig. Vergleichbar seien die Dorfgemeinschaftshäuser nicht. Einheitliche Gebühren seien vermutlich nicht möglich. Sie schlug vor, dass die Thematik in den Fraktionen besprochen wird. Sie selbst werde das in der nächsten Runde der Ortsbürgermeister am 20. April thematisieren.

Am Dienstag, 29. März, befasst sich mit dieser Thematik der Hauptausschuss (16.30 Uhr, Haus II, Raum Rieseberg).