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Gericht Cannabisanbauer mit „grünem Daumen“

Gärtnerisches Glück brachte einem 30-Jährigen kein Glück, sondern vor das Gardeleger Schöffengericht.

Von Petra Hartmann 03.11.2017, 22:00

Gardelegen l Wegen Herstellung und Besitzes von Drogen stand vor wenigen Tagen ein 30-jähriger Mann, der in einem Gardeleger Ortsteil wohnt, in Gardelegen vor dem Schöffengericht. Eigentlich hatte der Mann nur zwei Cannabispflanzen im Garten gehabt. Sein Pech war indes: Die Pflanzen waren so gut gewachsen und hatten einen derart hohen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), dass ihm dafür nun eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohte.

Die beiden Cannabispflanzen, die der Mann im vergangenen Jahr hinter seinem Wohnhaus gesät hatte, waren nämlich sehr gut gewachsen und knapp anderthalb Meter hoch geworden.

„Haben Sie so einen grünen Daumen?“, staunte Richter Axel Bormann ungläubig. Der Angeklagte hob die Achseln. Eigentlich habe er sich gar nicht weiter um die Pflanzen gekümmert, nicht gedüngt, nicht gegossen, versicherte er. Trotzdem entwickelten sie sich offenbar sehr prächtig: 213 Gramm rauchbare Masse habe das geerntete Cannabis ergeben, so lautete das Ergebnis der labortechnischen Untersuchung. Darin enthalten: 10,4 Gramm THC. 7,5 Gramm ist die Grenze, ab der der Besitz als „nicht geringe Menge“ zählt, für die eine Freiheitsstrafe vorgesehen ist.

Ja, die beiden Pflanzen habe er dann abgeschnitten und im Keller zum Trocknen aufgehängt. Er habe sie „irgendwie“ rauchen wollen, halt die Blätter in eine Zigarette gedreht. Solche Ahnungslosigkeit brachte Richter Axel Bormann beinahe zur Verzweiflung: „Hat man Ihnen denn gar nicht beigebracht, wie das geht?“, fragte er.

Man müsse die Pflanzen doch häckseln und im Mörser zermahlen, gab er Nachhilfe. Die zur Zubereitung der Drogen nötigen Geräte hatte die Polizei allerdings nicht gefunden, als sie die Wohnung des Angeklagten durchsuchte. „Ich bin Raucher, ich weiß schon, wie man sich eine Zigarette dreht“, meinte der Mann. Inzwischen habe er jedoch mit dem Drogenkonsum aufgehört. Woher er die Samen für die beiden Pflanzen hatte, wollte der 30-Jährige allerdings dann doch nicht verraten.

Auch sonst gab sich der Vater einer elf Monate alten Tochter, vor dem Gardeleger Amtsgericht sehr zugeknöpft.

„Sie sitzen hier wegen zwei dämlicher Pflanzen vor dem Schöffengericht, der THC-Gehalt ist so hoch, da können Sie nichts für, aber es geht um eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, und da mauern Sie so?“, ärgerte sich Richter Axel Bormann.

Der 30-Jährige betonte daraufhin, dass er mit dem Drogenkonsum inzwischen aufgehört habe. Er wolle schließlich nicht, dass seine Tochter eine Kifferin wird. Inzwischen hat er auch bereits eine Arbeitsstelle gefunden, ein Haus erworben und lebt mit der Mutter des Kindes zusammen.

Rechtsanwalt Norbert Zepig wies das Gericht zudem darauf hin, dass es „offensichtlich dem Zufall geschuldet ist, dass diese Pflanzen einen THC-Gehalt aufgewiesen haben, der über die nicht-geringe Menge hinausgeht.“ Demnach sei von einem „minder schweren Fall“ auszugehen. Auch sei die Sache bereits im Jahr 2016 geschehen und somit ja schon eine ganze Weile her. Sein Mandant habe nun eine Familie, betonte Zepig, er habe „ein Heim schaffen wollen.“

„Bei mir hat sich einiges getan. Ich probiere, für mich und meine Familie da zu sein“, versicherte der Angeklagte schließlich auch selbst in seinem Schlusswort.

Das Gardeleger Schöffengericht unter Vorsitz von Strafrichter Axel Bormann verurteilte den Mann schließlich zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zehn Monaten, allerdings noch einmal ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Zur Bewährungsauflage gehört auch, dass der 30-Jährige sich nun alle drei Monate einem Drogenscreening unterzieht, um mit dem Ergebnis belegen zu können, dass er keine Betäubungsmittel mehr nimmt.

Zusätzlich muss der Mann auch noch insgesamt 1000 Euro in 20 monatlichen Raten an den Hort Abenteuerland in Kalbe zahlen.