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GerichtFreundin um 10.000 Euro betrogen

Um 10.000 Euro hat eine Gardelegerin eine Freundin betrogen. Nun sahen sich die beiden vor Gericht wieder.

Von Petra Hartmann 21.01.2019, 22:00

Gardelegen l „Das ist schon eine ganz schöne kriminelle Energie“, stellte Richter Axel Bormann fest. Wegen Betrugs stand eine 25-Jährige aus Gardelegen vor Gericht, die eine gute Freundin um rund 10.000 Euro erleichtert hatte. Die ebenfalls aus Gardelegen stammende 28-Jährige hatte Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, das damit drohte, ihr den Wagen wegzunehmen. Die Frau hatte zu der Zeit an Depressionen gelitten und ihre Post nicht mehr geöffnet. Eine Aufgabe, die dann die 25-jährige Freundin für sie übernahm. Als diese las, dass der Hyundai abgeholt werden sollte, bot sie ihrer Freundin an, ihr die Summe zu leihen. Sie hatte zwar selbst nichts und war arbeitslos, aber ihr Pflegevater würde ihr das Geld geben.

Es folgte eine Urkundenfälschung: Die 25-Jährige fälschte die Unterschrift ihres Pflegevaters auf zwei Überweisungsträgern. Beim ersten merkte es die Bank nicht sofort, überwies das Geld, buchte es aber schon kurz danach wieder zurück, den zweiten Überweisungesauftrag führte das Kreditinstitut gar nicht erst aus. Für diese beiden Taten war die Angeklagte bereits 2018 verurteilt worden.

Der Freundin erzählte sie aber nichts davon, dass das Unternehmen nicht geklappt hatte. „Ich dachte ja, es hätte funktioniert, weil das Auto ja nicht abgeholt worden ist“, rechtfertigte sie sich vor Gericht. Die Hyundai-Fahrerin stotterte jedenfalls brav das vermeintlich geliehene Geld bei ihr ab, immer mal ein paar Hundert Euro im Monat. Heraus kam die Sache erst, als die Frau glaubte, den Kredit abbezahlt zu haben, und den Wagen verkaufen wollte. Dazu brauchte sie nämlich den Fahrzeugbrief, der noch bei der Inkassofirma lag. Und die teilte ihr mit, dass sie keinen Cent erhalten hatte ...

Wie denn die Frau darauf reagiert habe, als der Schwindel aufflog, fragte der Richter die Angeklagte. „Sie war leicht sauer, aber normal“, sagt die 25-Jährige. Auch das Verhältnis danach beschrieb die Angeklagte als „normal“.

Sowohl sie als auch die 28-jährige Geschädigte, die als Zeugin auftrat, zeigten sich nicht nur in finanziellen Dingen beide etwas naiv, sie bewiesen auch, dass der Grundsatz „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ hier offenbar keine Geltung hatte. Zwar hätten sie sich lange Zeit nicht gesehen, aber Angeklagte und Geschädigte marschierten am Morgen gemeinsam hinüber zum Gericht, da sie ja nicht weit von einander wohnen.

Eigentlich war es nur der Freund der Geschädigten, der ein bisschen Ordnung in die finanziellen Angelegenheiten brachte. Er ließ die 25-Jährige schließlich eine schriftliche Bestätigung unterschreiben, dass sie das Geld zurückzahlen werde. Sie hat auch einige Raten an ihn bezahlt, dann allerdings sagte sie ihm, sie müsse mit den Zahlungen noch einmal aussetzen. Und die Geschädigte hatte ihr dann noch einmal Geld geliehen, wie sie berichtete.

Von Wut auf die Angeklagte gab es offenbar keine Spur, jedenfalls nicht bei der Geprellten. „Sie ist eigentlich eine ganz Liebe“, sagte die Zeugin. Nur irgendwann habe sie halt die Nase voll gehabt und sei zur Polizei gegangen. „Sie müssen doch stinksauer sein ...?“, fragte Richter Axel Bormann. Nein, das sei sie nicht, meinte die Zeugin. Der einzige, der langsam etwas sauer auf die Angeklagte wurde, die mit äußerster Seelenruhe berichtete, dass sie halt zwischendurch nicht zahlen konnte, war der Richter selbst. „Sie haben hier bei einer offensichtlich ganz tollen, netten jungen Dame Verbindlichkeiten, es kann gar nichts Wichtigeres geben als ihr monatlich den Betrag zu überweisen“, redete er der Angeklagten ins Gewissen. „Ich finde das ganz ätzend, was Sie tun, ich empfinde das als moralisch verwerflich.“

Er verurteilte die 25-Jährige dazu, ab sofort monatlich 150 Euro an die Geschädigte zu überweisen – ohne Wenn und Aber, ohne irgendwelches Hin und Her. Nicht nur leere Worthülsen, sondern zahlen.“ Wenn das nicht funktioniere, „könnte man durchaus überlegen, eine Freiheitsstrafe zu verhängen“, drohte er. Wenn die Angeklagte das Überweisen ein Jahr lang durchhalte, werde er das Verfahren einstellen. „Aber den Rest müssen Sie trotzdem bezahlen“, stellte er klar.