1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Körperverletzung: Zeugin will nicht reden

Gericht Körperverletzung: Zeugin will nicht reden

Ein 27-jähriger Letzlinger stand vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, seine damalige Lebensgefährtin geschlagen und gewürgt zu haben.

Von Petra Hartmann 12.12.2018, 20:00

Letzlingen l Gewürgt und krankenhausreif geschlagen soll ein 27-Jähriger seine damalige Lebensgefährtin haben. Das warf die Staatsanwältin gestern einem jungen Mann aus Letzlingen vor. Cannabis und Amphetamine soll er zum Tatzeitpunkt, im März dieses Jahres, genommen haben, ein Bluttest ergab zudem 0,86 Promille. Auch die Geschädigte habe unter Drogen gestanden.

Die Tat räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Allerdings habe seine Lebensgefährtin angefangen, ihn zu schlagen, er habe gewissermaßen in Notwehr gehandelt. Sie habe ihm ins Gesicht geschlagen, ihm „mit dem Ellenbogen eins auf die Nase gegeben“, und er hätte ein „Veilchen“ gehabt. Ja, gewürgt habe er sie auch: „Da ich sie nicht mehr festhalten konnte, bin ich ihr an die Gurgel gegangen“, sagte er. Ausgangspunkt sei eine Eifersuchtsszene gewesen.

Die Frau habe Prellungen an Schulter, Hals und Gesicht erlitten, fasste Richter Axel Bormann zusammen. Beim Anblick der Fotos vom Gesicht der Geschädigten nach dem Vorfall stellte er fest: „Sie haben sie ganz schön zugerichtet.“ Warum sie eine so rote Nase habe, wollte der Richter wissen. „Ich habe sie in die Nase gebissen – aber nur, weil sie mich in die Nase gebissen hat“, so die Erklärung des Angeklagten.

Der Prozess kippte, als die Geschädigte und einzige Zeugin in denn Zeugenstand trat. Die 31-jährige Gardelegerin reagierte ausgesprochen patzig auf Nachfragen des Richters. „Das hier ist kein Kasperltheater“, mahnte Bormann. „Bei dem jungen Mann geht es vielleicht um eine Freiheitsstrafe.“ Sie habe schon der Polizei alles erzählt und wolle nichts mehr damit zu tun haben, stellte die 31-Jährige klar. „Für mich ist die Sache unannehmbar und unverhandelbar“. Daraufhin stellte Bormann den Prozess kurzerhand ein. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.