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Gericht Mit dem Schlagring zur Operation

Schlagring im Krankenhaus, Cannabis-Pflanzen zu Haus. 32-Jähriger stand wegen des Besitzes von Waffen und Betäubungsmitteln vor Gericht.

Von Petra Hartmann 19.08.2017, 03:00

Gardelegen l Bewaffnet zur OP: Einen Schlagring brachte ein 32-Jähriger mit ins Gardeleger Klinikum. Als der frisch Operierte ins Badezimmer ging und eine Schwester auf dem Nachttisch die Waffe sah, war die Aufregung groß. Im Altmark-Klinikum hat der Gardeleger inzwischen ein lebenslanges Hausverbot. Jetzt stand er wegen des Führens einer gefährlichen Hieb- oder Stoßwaffe vor Gericht.

Bitter für den Gardeleger: Es steht demnächst eine neue Operation an. Zur Verhandlung kam er an Krücken. Ein Fuß muss ihm abgenommen werden. Dies kann er jedoch nun nicht mehr in Gardelegen machen lassen. Nur noch als Notfall-Patient würde er im Altmark-Klinikum aufgenommen werden.

Die Staatsanwältin warf ihm das Führen einer gefährlichen Hieb- oder Stichwaffe vor. Wobei „Führen“ schon bedeutet, solch eine Waffe zu besitzen. Der silberne Metallschlagring der Marke „Boxer“ war jedoch nicht das einzige Besitztum des Mannes, das sich als gesetzeswidrig erwies: Als die Polizei nach dem Eklat im Krankenhaus die Wohnung des Mannes durchsuchte, fanden die Beamten außerdem fünf Cannabis-Pflanzen mit einer Höhe von 8 bis 16 Zentimetern sowie einige zur Zubereitung und Einnahme von Drogen benötigte Geräte: eine Feinwage, einen Löffel und Spritzen.

„Wie kann man im Krankenhaus als frisch Operierter überhaupt ins Badezimmer gehen? Man kann ja froh sein, dass Sie nicht gleich vom OP-Tisch gesprungen sind“, kommentierte Richter Axel Bormann den Vorfall. „Ich kann nur sagen, dass es eine Dummheit war“, sagte der Angeklagte. Er habe sich auch bereits bei der Krankenschwester entschuldigt. Die Pflanzen seien eigentlich nur „eine Spielerei“ gewesen. „Mensch, Sie sind 32 Jahre alt“, sagte der Richter. „Warum baut ein Mann in Ihrem Alter Marihuana an?“ Eine reine „Spielerei“ sei es wohl auch nicht gewesen. „Aber Löffel, Messbecher und Spritzen - wieso hat man sowas, wenn man sich nur an der Schönheit der Blüten der Cannabispflanzen erfreuen will?“ Die Geräte und der Schlagring wurden nun gerichtlich eingezogen, der Angeklagte erhält sie demnach nicht zurück.

Was er denn nun vorhabe, wollte Bormann von dem 32-Jährigen wissen. Der gab sich gefasst: „Ich werde mir das abnehmen lassen und mir eine Prothese machen lassen. Ich werde meinen Weg gehen.“ Er wolle aber auf keinen Fall bis ans Ende seiner Tage Cannabis rauchen. Richter Bormann verurteilte ihn schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Er hoffe, dass der Angeklagte nun einen Schlussstrich unter sein kriminelles Leben setzen könne.