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Gericht Verhandlung wird zur Therapie

Ein psychisch kranker Gardelegener stand mehrmals vor Gericht, weil er Marihuana an einen Jugendlichen verkaufte.

06.09.2020, 00:00

Gardelegen l Eigentlich wurde der Drogenverkauf an einen 15-Jährigen schon vom Amts- an das Landgericht weitergegeben. Doch dies gab ihn wieder zurück, sodass das Urteil am Donnerstag im Amtsgericht und unter Anwesenheit zweier Schöffen gefällt wurde. Vorher galt allerdings zu klären, ob der Angeklagte eigentlich als schuldfähig gilt.

Was war passiert: Robert S. (echter Name der Redaktion bekannt), ein heute 23-jähriger, arbeitsloser Gardelegener, hatte am 1. November 2018 Marihuana an einen Minderjährigen verkauft – zweimal. Beim ersten Handel tauschte er 15 Gramm gegen 150 Euro, beim nächsten bekam er für zwei Gramm ein Fahrrad – als Pfand, wie S. aussagte. Das Fahrrad gehörte allerdings gar nicht dem damals 15-jährigen „Geschäftspartner“, sondern einem Betreuer des Kinderheims im Altmarkkreis Salzwedel, in dem er untergebracht war. Der Junge habe abhauen wollen, erklärte der Angeklagte. Dass er minderjährig war, erkannte S., wie er zugab.

Der Marihuana-Käufer war auch geladener Zeuge, mittlerweile hat er aber einen längeren Weg nach Gardelegen: Mit 16 wohnt er derzeit in einer hessischen Justizvollzugsanstalt, wegen Delikten wie Einbruch, Körperverletzung und Diebstahl. Sein Transport hatte eine Woche gedauert, allerdings könne sich der Zeuge an nichts mehr erinnern – das hat er Richter Axel Bormann auch im Voraus in einem Brief geschildert.

„Die Zeit in Sachsen-Anhalt, die habe ich so weit wie möglich verdrängt“, gab der 16-Jährige an. Dementsprechend konnte er in der Vernehmung wesentlich mehr über sich erzählen als über den Angeklagten. Ein beteiligter Sachverständiger – ein Mitarbeiter der Psychotherapie in Uchtspringe – zitierte dafür aus Angaben, die der Zeuge nach der Straftat gegenüber Beamten gemacht hatte. Darin schilderte er, wie S. auf dem Grab seines Opas einen Joint geraucht, „Peppen“ (Speed) auf offener Straße genommen oder Drogen an 11-Jährige verkauft hätte. Der Zeuge fand ihn „total cool und abgefahren“, wurde er zitiert – selbst könne er sich aber nicht mehr erinnern.

Woher er wusste, dass S. überhaupt Gras verkauft, klärte der Angeklagte mit seinem Einwurf selbst: „Ich mach‘ da kein Geheimnis draus!“ Die lockere Einstellung gegenüber illegalen Drogen zeigte er auch im Rest der Verhandlung, zog etwa einen Vergleich mit legalen Medikamenten. „Ich seh‘ da bis heute keinen Fehler drin“, betonte er außerdem in Bezug auf die Vorwürfe. Der Fall wurde schon einmal vor dem Amtsgericht verhandelt. Nachdem der Sachverständige S. aber eine Schuldunfähigkeit bescheinigte, ging die Sache weiter ans Landgericht. Dies schickte den Fall zurück, zu einer Verhandlung, die ein Stück auch nach Therapiesitzung klang.

S. beschrieb Leiden wie Schizophrenie und Elektrosensibilität – den Eindruck, elektrische Felder physisch und als störend wahrzunehmen. Im Haus seiner Eltern fühle er sich „unterdrückt“, dort sitze er vor allem rum und konzentriere sich aufs Atmen, was ihm schon Schwierigkeiten bereite.

Medizinische Untersuchungen lasse er nur selten machen, aus finanziellen Gründen und weil er mit der Behandlung unzufrieden sei. Die Ergebnisse werden ihm verschwiegen, schilderte er – trotz regelmäßiger Nachfrage. Er wollte etwa wissen, was mit den ihm entnommenen Chromosomen passierte, oder wie seine „DNA verändert“ wird – inzwischen scheint er die Behandlungen grundsätzliche abzulehnen: „Wenn ich ‚ne psychische Erkrankung habe, wie kann man dann meinen Körper ruinieren?“ Daher wehrte S. auch sämtliche neuen Hilfsvorschläge von Bormann oder den Schöffen ab, kommentierte: „Ich bin damit geboren, warum lässt man mich nicht damit leben?“

Der Sachverständige beschrieb ein hohes Maß an Aggressivität, betonte aber, dass eine Behandlung mit Psychopharmaka schon Wirkung gezeigt habe – S. begann in der Zeit sogar eine Ausbildung als Elektrotechniker, brach sie aber ab. Auch die Medikamente stoppte er und versuchte daraufhin eine Eigenbehandlung mit Drogen. Trotz der Ablehnung gegenüber Unterstützung von außen folgerte der Sachverständige, dass S. „in erster Linie Hilfe braucht, und nicht Strafe.“ Er blieb bei seinem Urteil der Schuldunfähigkeit.

Staatsanwalt und Pflichtverteidiger pflichteten ihm darin bei und sprachen sich für einen Freispruch aus – die Kosten des Verfahrens sollte die Staatskasse tragen. Bormann bestätigte dies, war aber sichtlich unzufrieden mit diesem Urteil. Er richtete die Bitte „lassen Sie sich helfen“ an den Angeklagten – dieser wehrte weiter ab.