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Gerichtstermin Zechpreller zahlte bar im Gericht

Weil er seine Rechnung von 14,40 Euro nicht bezahlen wollte, stand ein Mann vor Gericht. Um Ausreden war der Zechpreller nicht verlegen.

Von Petra Hartmann 17.10.2016, 19:00

Gardelegen l Diesen Zechpreller vergessen die Mitarbeiter einer Gardeleger Gaststätte sicher nicht: Der 45-Jährige gab sich zunächst als Busfahrer aus, saß plötzlich mit nacktem Oberkörper am Tisch, verschenkte die Dekoblumen und wollte schließlich abhauen, ohne zu zahlen. Die Wirtin ließ sich das jedoch nicht gefallen. Sie holte sich ihr Geld vor Gericht zurück. Der damalige Kellner konnte sich noch sehr gut an ihn erinnern. „Er war mit einer Busgesellschaft gekommen. Erst hat er gesagt, er sei der Busfahrer, daher hat er ein alkoholfreies Bier bestellt. Dann saß er plötzlich mit freiem Oberkörper da.“

Der 45-Jährige, der wegen Vergewaltigung vorbestraft ist, habe mit mehreren Gästen Gespräche angefangen und damit geprahlt, dass er schon im Gefängnis gesessen hatte. Außerdem habe er die Tischblumen an die Leute am Nebentisch verschenkt und sich später im Wintergarten – trotz des Rauchverbots – eine Zigarette angesteckt. Als er zum zweiten Mal zur Toilette ging und dabei Autoschlüssel, Zigaretten und Feuerzeug mitnahm, schöpfte eine Mitarbeiterin Verdacht. Und tatsächlich: Der Mann versuchte, sich in Richtung Parkplatz aus dem Staub zu machen.

„Ich habe ihn angesprochen. Er sagte, er hätte bei meinem Kollegen bezahlt“, sagte der ehemalige Kellner. „Und meinem Kollegen hat er gesagt, er hätte bei mir gezahlt.“ Vor Gericht sagte der Angeklagte, er könne sich nicht erinnern. Auch behauptete er, er hätte einem älteren Paar das Geld gegeben mit der Bitte, für ihn zu zahlen. Die Wirtin jedenfalls fackelte nicht lange. Als der Mann in seinem Opel wegfuhr, rief sie die Polizei und gab das Kennzeichen durch. Zwei Beamte stellten den 45-Jährigen wenig später an der Tankstelle in Letzlingen. Auf den Hinweis der Polizisten, er solle seine Zeche bezahlen, sonst drohe eine Anzeige, meinte er lässig: „Ich stehe auf Anzeigen.“

Die bekam er dann auch – und sah die Wirtin nun vor Gericht wieder. Die 14,40 Euro für ein Jever, ein Schöfferhofer, einen Fischergeist und den Besuch des Salatbüffets entrichtete der geflüchtete Gast am Ende der Verhandlung am Amtsgericht in bar – und hat nun zusätzlich die Prozesskosten zu zahlen. Die Wirtin war zufrieden, auch wenn sie kein Trinkgeld erhielt.