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Gerichtsverhandlung Nach Unfall beinahe überfahren

Ein Mann aus Klötze soll erst ein anderes Auto angefahren und dann bei der Unfallflucht fast eine Frau überfahren haben.

16.10.2020, 23:01

Gardelegen/Klötze l Weil er erst ein anderes Auto anfuhr und dann auch noch rücksichtslos vom Unfallort weggefahren sein soll, musste sich ein 65-jähriger Mann aus Klötze am 13. April vor dem Amtsgericht Gardelegen verantworten. Dem Angeklagten wurde wegen eines Vorfalls im April Unfallflucht und Nötigung zur Last gelegt.

Am 24. April kam der Angeklagte aus einer Bank in Klötze – frustriert, weil von seiner Rente kein Geld mehr übrig war, wie er erzählte. Damit erklärte er auch einen Teil seines Verhaltens, als er beim Ausparken das Auto neben ihm schrammte.

Die Autobesitzerin war währenddessen selbst in der Bank, erzählte sie, aber ihre Mutter und Beifahrerin bemerkte den Zusammenstoß. Der Angeklagte gab an, nichts gemerkt zu haben.

Die Beifahrerin stieg also aus, um ihn auf den Schaden aufmerksam zu machen – mit Gesten und Zurufen. Je nach Aussage winkte er ab oder zeigte ihr den Vogel und machte weiter mit dem Ausparken. Sie stellte sich schräg vor das Auto, um das Nummernschild zu erkennen, und stand damit in der Fahrbahn des Wagens. „Wenn ich nicht zur Seite gesprungen wäre, dann hätte er mich nicht überrollt. Aber ich wäre verletzt worden“, beschrieb die Zeugin die Situation.

Für den Angeklagten galt zu diesem Zeitpunkt „Aussage gegen Aussage“, denn auch wenn er den Unfall nicht abstritt – dass die Zeugin in Gefahr war, glaubte er nicht.

Die nächste Zeugin hat diesen Sprung auch nicht gesehen, aber der, der folgte, durchaus. Die Frau habe einen Schritt zurücktreten müssen, um nicht vom Auto erfasst zu werden, erzählte einer der Zeugen.

Damit war der Stand für Richter Axel Bormann bei 2 : 1 statt „Aussage gegen Aussage“, und er beendete die Beweisaufnahme. Auch für die Staatsanwältin war der Tatbestand der Nötigung damit erfüllt, ebenso wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Sie beantragte als Strafe 50 Tagessätze zu je 50 Euro und zwei Monate Fahrverbot.

Die Geldstrafe übernahm Bormann, das Fahrverbot verdoppelte er allerdings auf vier Monate. Der Angeklagte hat nun bis zum 20. Óktober die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, bevor das Urteil rechtskräftig wird.