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Giftgrube Initiative fordert Ende der Verzögerung

Streit um die Kosten der Auskofferung der Brüchauer Giftgrube: Die Bürgerinitiative hat eine klare Forderung an Betreiber Neptune Energy.

Von Malte Schmidt 30.09.2020, 01:01

Brüchau l „Neptune Energy hat keinen Grund, sich um die Erstattung des Großteils der Sanierungskosten durch das Land, wie sie vertraglich vereinbart wurde, Sorgen zu machen“, das erklärte Christfried Lenz von der Bürgerinitiative „Saubere Umwelt und Energie Altmark“ am am 28. September in einer Pressmitteilung. Hintergrund: Der Landtag hatte im Juni beschlossen, dass die Grube beräumt werden soll.

Schon zu diesem Zeitpunkt kam sofort die Frage auf, wer eine mögliche Beseitigung der Giftschlammgrube bezahlt – erste Schätzungen belaufen sich auf Kosten in Höhe von 100 bis 150 Millionen Euro für die Auskofferung. Darüber streiten seitdem das dem Wirtschaftsministerium unterstellte Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) sowie die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF), die zum Umweltministerium gehört und solche Kosten sonst via Altlastenfonds übernimmt.

Die Behörde ist jedoch seit den jüngsten Untersuchungen der Auffassung, dass eine Abdichtung, der Grube ausreicht, die „nur“ 15 bis 20 Millionen Euro kosten würde. Anders sieht es hingegen offenbar das LAGB, das eine Auskofferung der Grube für angebracht hält. In diesem Zusammenhang ordnete das Landesamt für Geologie und Bergwesen bereits Ende August an, dass Neptune Energy bis zum 31. März 2021 einen Abschlussbetriebsplan zur vollständigen Auskofferung vorlegen muss.

Dagegen geht die Betreiberfirma nun juristisch vor. Der Schritt dürfte zu Verzögerungen bei der Auskofferung führen. Die Planungen ruhten derzeit, sagte der Neptune-Sprecher. Mit dem Schritt tritt der Streit zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium über die Kostenübernahme für die Auskofferung erneut offen zu Tage.

„Ums Geld geht es nicht. Es erhebt sich die Frage: Was sind die wirklichen Gründe, weshalb Neptune Energy sich mit Händen und Füßen gegen die Auskofferung sträubt“, fragt sich BI-Mitglied Christfried Lenz. So sei in der Landtagsdebatte, die in einen einstimmigen Beschluss für die Auskofferung mündete, dargelegt worden, dass – „falls der Altlasten-Fonds tatsächlich nicht zur Zahlung verpflichtet sein sollte - der Kostenanteil des Landes aus dem Haushalt finanziert werden muss“, blickte Lenz zurück.

Er und die Mitglieder fordern die Betreiber deshalb auf: „Blockieren Sie nicht den Weg zur Auskofferung.“