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Großbrand 85.000 Euro Schaden allein an den Pumpen

Nach dem Großbrand auf dem Areal der FraPa-Plast in Gardelegen sind viele Geräte der Feuerwehr beschädigt.

Von Gesine Biermann 02.06.2017, 03:00

Gardelegen l Noch sind die Zahlen nicht komplett. Die genaue Summe des Einsatzes beim Großbrand auf dem Gelände der Gardeleger FraPa-Plast steht noch nicht fest. „Von der Zusammenstellung aller Kosten sind wir noch weit entfernt“, betonte Stadtwehrleiter Sven Rasch. Sicher aber ist: Das Einsatzgeld für hunderte Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gardelegen wird dabei nur ein kleinerer Posten sein. Zehn Euro pro Einsatz erhalten die Rettungskräfte aus der Stadtkasse. Weiterhin könnten Lohnersatzforderungen der Arbeitgeber auf die Stadt zukommen. „Die werden sich allerdings in Grenzen halten“, schätzte Rasch ein, da der Haupteinsatz am späten Nachmittag und während eines gesetzlichen Feiertages stattfand. Zu ersetzen sein wird aber auf jeden Fall Technik und Ausstattung der Wehr. Über 30 Schläuche und etliche Schutzanzüge seien zum Beispiel unbrauchbar geworden.

Bei den derzeitigen Reinigungsarbeiten, unter anderem an der Atemschutztechnik, werden möglicherweise noch weitere Schäden zutage treten. Allein auf 85.000 Euro schätzte Rasch den Schaden an der Pumpentechnik. Der sei vor allem darauf zurückzuführen, dass das Löschwasser vor Ort immer wieder aufgefangen und wiederverwendet worden sei, erläuterte er. Das sei nicht dem Mangel an Löschwasser geschuldet – „damit hatten wir keine Probleme“ – sondern dem Umstand, dass so weniger kontaminiertes Löschwasser zurück in den Lausebach und danach weiter in die Milde fließen sollte. In wie weit die Gewässer Schaden genommen haben, ermittelt derzeit die Kreis-Umweltbehörde (wir berichteten).

Wer letztendlich die Einsatzkosten übernimmt, ist offen. Die Stadt werde natürlich versuchen, die Kosten durchzusetzen, so Bürgermeisterin Mandy Zepig. Laut Brandschutzgesetz (BrSchG) des Landes ist „der Einsatz der Feuerwehren bei Bränden und Notständen“ laut Paragraf 22 zwar unentgeltlich, „Ansprüche auf Ersatz“ bei „vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Gefahr oder Schaden“ bleiben davon allerdings unberührt.

Zu den Ursachen ermittelt derzeit die Kriminalpolizei.