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Kandidatenlisten Gardelegen bereitet sich auf Kommunalwahl vor

Am 26. Mai wird gewählt. Bis zum 18. März können sich Kandidaten in Gardelegen bewerben.

Von Cornelia Ahlfeld 12.01.2019, 05:00

Gardelegen l Seit 19 Jahren ist Heidi Wiechmann in der Gardeleger Stadtverwaltung unter anderem für die Wahlen zuständig. Ein stückweit schon Routine, aber immer wieder gibt es neue Regelungen und Bestimmungen zu beachten. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen Antonia Ahrends und Sabine Gladow ist sie schon seit längerer Zeit mit den Vorbereitungen beschäftigt. Und jetzt geht es richtig los. In dieser Woche wurden die Bekanntmachungen für die Stadtratswahl und die Wahl der Ortschaftsräte veröffentlicht. Interessenten können sich quasi auf den Weg machen und sich für ein Mandat bewerben. Die Parteien und Wählergruppen, die bereits Mandate in den Vertretungen haben, werden in der Regel Kandidatenlisten erstellen. Bewerber, die nicht auf Listen kandidieren oder die neue Wählergruppen gründen möchten, benötigen 100 Unterstützerunterschriften. Die Bewerbungen müssen bis zum 18. März, 18 Uhr, im Wahlbüro in der Gardeleger Stadtverwaltung vorliegen.

Die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen sei dabei ein Wahlbereich. „Das hat den Vorteil, dass jeder jeden wählen kann“, erläuterte Wiechmann. Der Nachteil dabei sei, dass jede Bewerbergruppe für den Stadtrat nur bis zu 41 Kandidaten aufstellen könne. Der Gardeleger Stadtrat hat 36 Sitze. In den Ortschaftsräten ist die Mitgliederzahl in einer Von-Bis-Spanne ebenfalls abhängig von den Einwohnerzahlen. 26 Ortschaftsräte mit etwa 160 Mitgliedern sind zu wählen.

Die Ortschaftsräte wurden in den vergangenen Monaten bereits aufgefordert, die Mitgliederstärke der künftigen Ortschaftsräte festzulegen. Und sie wurden auch aufgefordert, Wählergemeinschaften zu bilden. Sollte nämlich ein Ortschaftsrat während der Wahlperiode ausscheiden, würde der nächste Bewerber nachrücken. Bei Einzelkandidaten sei das nicht möglich. Der Platz bliebe dann unbesetzt. „Da kommt man ganz schnell unter die Dreiviertelmehrheit. Und dann wären Ergänzungswahlen erforderlich“, erläuterte Heidi Wiechmann.

Bis zum 4. Februar sollen die Ortsbürgermeister die Mitglieder der Wahlvorstände benennen. Eine Woche vor der Wahl finden Schulungen für die Wahlvorstände statt. Die Parteien und Wählergruppen seien aufgefordert worden, bis zum 22. Februar Beisitzer und deren Stellvertreter für den Wahlausschuss zu benennen. Der sei für die Zulassung der Bewerber für den Stadtrat und für die Ortschaftsräte und nach der Wahl für die Feststellung der Gültigkeit der Wahl zuständig. Die Zulassung der Bewerber werde nach dem Ende der Bewerbungsfrist am 18. März Anfang der 12. Kalenderwoche erfolgen.

Danach können die Stimmzettel angefertigt werden. Für die Kommunalwahlen gibt es in der Hansestadt insgesamt etwa 19.100 Wahlberechtigte (ab 16 Jahre) und etwa 18.700 Wahlberechtigte für die Europawahl (ab 18 Jahre). Insgesamt 38 Wahllokale werden eingerichtet. Wahllokale gibt es auch in Kassieck, Jerchel und Jävenitz, auch wenn es in diesen Orten keine Ortschaftsräte gibt. Die Wahllokale in den großen Stimmbezirken wie Gardelegen, Mieste und Jävenitz wird die Verwaltung zu 100 Prozent mit eigenem Personal besetzen. In Letzlingen werden Verwaltungsmitarbeiter unterstützend eingesetzt, ebenso in anderen Wahllokalen. Vor der eigentlichen Wahl am 26. Mai wird es auch wieder eine Briefwahl geben.

Am Wahltag selbst muss alles ausgezählt werden, und zwar in der Reihenfolge: Europäisches Parlament, Kreistag, Stadtrat, Ortschaftsräte. Der Wahlausschuss wird dann die Wahlergebnisse prüfen. Die künftigen Mandatsträger haben eine Woche Zeit, um schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Zum Schluss folgen die konstituierenden Sitzungen. Wer Beratungsbedarf hat, kann sich an die Mitarbeiter des Wahlbüros der Stadtverwaltung wenden. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich.