1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. 54 Cent pro Quadratmeter

EIL

Kastanienweg 54 Cent pro Quadratmeter

500 bis 600 Euro solen Eigentümer des Wohngebietes Ost für den Kastanienweg zahlen. Der Stadtrat entscheidet am 17. Oktober.

Von Cornelia Ahlfeld 20.09.2016, 21:00

Gardelegen l „Wenn ich das so sehe, ist das schon ein moderater Preis. Das ist okay“, betonte Bauausschussvorsitzender Gustav Wienecke.

Konkret ging es in der Bauausschusssitzung am Montagabend um die „Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes der Investitionsaufwendungen 2013 (wiederkehrender Straßenausbaubeitrag ... Abrechnungseinheit Verkehrsanlagen im Wohngebiet Ost)“. Festgelegt wird damit die Höhe der umlagefähigen Kosten, die die Grundstückseigentümer im Wohngebiet Ost für den Ausbau des Kastanienweges im Jahr 2013 jetzt bezahlen müssen. Die Ausbaukosten insgesamt lagen bei 147 127,45 Euro. 43 Prozent trägt die Gemeinde, 57 Prozent der Kosten werden umgelegt (83 862,65 Euro). Die Summe der beitragspflichtigen Grundstücksflächen umfasst laut Beschlussvorlage 154 122,50 Quadratmeter. Demnach müssen pro Quadratmeter Grundstück rund 54 Cent bezahlt werden.

„Damit kann man leben“, meinte Wienecke. Die Leute in den Ortsteilen hätten für ihre Straßensanierungen auch soviel und noch mehr bezahlt. „Ich denke, wir machen den Anliegern damit eine Freude“, fand Stadträtin Regina Lessing, Vorsitzende der Gemischten Fraktion.

Vor der Freude kam in dieser Angelegenheit allerdings zunächst der Frust bei den 184 Grundstückseigentümern im Wohngebiet Ost. In der Kernstadt gilt eine einmalige Ausbaubeitragssatzung. Das heißt, bei Straßenbauprojekten zahlen nur die jeweils anliegenden Grundstückseigentümer Ausbaubeiträge. Mit Ausnahme des Wohngebietes Ost. Dort gilt seit 2008 eine wiederkehrende Satzung. Damit waren alle Einwohner des Gebietes finanziell am Straßenbau im gesamten Gebiet beteiligt – mit dem Vorteil, dass die Beiträge längst nicht so hoch sind, wie bei der einmaligen Ausbaubeitragssatzung. Das war bis 2012 der Fall.

Bis dahin wurden jahresweise die Sanierung der dortigen Straßenzüge geplant und saniert. Die erfolgreiche Klage eines Anwohners beendete das Verfahren. Laut Gerichtsurteil gilt seit 2012 nun auch im Wohngebiet Ost die einmalige Straßenausbaubeitragssatzung. Sehr zum Ärger für die Anwohner des Kastanienweges. Der Straßenbau hatte zu einem Zeitpunkt begonnen, als noch die wiederkehrende Satzung galt.

Im vorigen Jahr hatte der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach wieder für alle Ortsteile, einschließlich Gardelegen mit dem Wohngebiet Ost, wiederkehrende Satzungen erarbeitet werden sollen. Für Mieste und Letzlingen mit dem Ausbau der Salchauer Straße liegen solche Satzungen bereits vor.

Für das Wohngebiet Ost wird die Verwaltung eine solche Satzung noch erarbeiten. Und in jedem Fall wird es dann eine Satzung über die Festsetzung der jeweiligen beitragsfähigen Kosten, wie jetzt für den Kastanienweg, geben, erläuterte gestern auf Anfrage Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Zepig. Denn erst nach Abschluss der Arbeiten würde konkret feststehen, wie hoch der genaue Umlagebetrag ist.

Abschließend entscheidet der Stadtrat. Die Sitzung findet am Montag, 17. Oktober, ab 19 Uhr im Rathaussaal statt.