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Körperverletzung Wer schlug im Kinosaal zu?

Hat der Angeklagte zugeschlagen und einen Miester schwer am Kiefer verletzt? Auch der zweite Prozesstag konnte diese Frage nicht klären.

Von Antonius Wollmann 08.09.2016, 21:00

Gardelegen l Dass eine große Anzahl an Zeugen in einem Prozess nicht zwangsläufig zu mehr Klarheit führt, konnte man am Dienstag im Amtsgericht Gardelegen erleben. Verhandelt wurde zum zweiten Mal ein Fall von Körperverletzung im Miester Kinosaal. Ein 22-Jähriger soll am Weihnachtsfest des vergangenen Jahres einem 40-Jährigen bei einem Handgemenge den Kiefer gebrochen haben. Auf Grund widersprüchlicher Zeugenaussagen konnte Richter Axel Bormann kein Urteil fällen.

Viel besser wurde es allerdings auch in der zweiten Runde nicht. Vier Stunden dauerte die Verhandlung, sieben Zeugen traten auf, und am Ende war man so schlau wie zuvor. Das Geschehen lückenlos zu rekonstruieren, stellt sich weiterhin als große Herausforderung dar.

Als erste Zeugin trat die Freundin des Angeklagten auf. Erwartungsgemäß wiederholte sie seine Version, wonach der Angeklagte nur schützend seinen Arm gehoben hatte, um einen Schlag abzuwehren. Anschließend seien drei Männer über ihn hergefallen, hätten ihn zu Boden geworfen und mit Schlägen traktiert. An den Geschädigten konnte sie sich nicht erinnern. Weil bei ihr allerdings der Verdacht besteht, sich mit dem Angeklagten im Vorfeld abgesprochen zu haben, sind ihre Einlassungen nur bedingt glaubhaft.

Anschließend folgte wiederum ein Zeuge aus dem Umfeld des Angeklagten. Etwas beeindruckt von der Ansage des Richters, dass eine bewusste Falschaussage zur einer Freiheitsstrafe führen kann, wiederholte er zwar die Version seiner Vorgängerin, wollte sich aber nicht mehr an die Details des Abends erinnern.

In diesem Stil ging die Befragung der restlichen Zeugen weiter. Jeder gab an, etwas von einer Schlägerei mitbekommen zu haben. Wer indes daran beteiligt war und wer zuschlug, bleibt weiter völlig unklar. Ein Gast der Feier berichtete immerhin davon, den Angeklagten aus dem Getümmel gezogen zu haben. Er habe somit verhindert, dass dieser noch einmal in die Auseinandersetzung verwickelt wurde.

Am interessantesten war da noch die Aussage des einziges Zeugen, der die Party im Kinosaal nicht besucht hatte. Weil er sowohl den Angeklagten als auch den Geschädigten kannte, sei der Vater des Angeklagten auf ihn zu gekommen und habe um Vermittlung gebeten. An viel mehr wollte er sich dann aber doch nicht erinnern.

So blieb Richter Axel Bormann nichts anderes übrig, als drei neue Zeugen zu benennen und einen dritten Verhandlungstag anzusetzen.