Kommunalpolitik Wer die Wahl hat ...

Tipps für alle, die sich für einen Sitz im Stadt- oder Ortschaftsrat interessieren, gibt es nun von der Stadt Gardelegen.

Von Gesine Biermann 02.02.2019, 00:01

Gardelegen l „Zehnmal haben wir bereits Unterlagen für die Ortschaftsratswahl ausgegeben“, beziffert Heidi Wiechmann. Einmal seien die sogar schon zurück. Sachau ist offensichtlich das Dorf der Schnell- entschlossenen. „Und es ist gut, wenn sich die Leute, die sich zur Wahl stellen möchten, schon jetzt damit auseinandersetzen und nicht erst kurz vor Toresschluss“, lautet auch Heidi Wiechmanns Rat. Die Ordnungsamtsmitarbeiterin hat seit Ewigkeiten in Gardelegen den Durchblick, wenn es um das Thema Wahlen geht. Nun gibt sie im Vorfeld der kommenden Kommunalwahl im Mai wieder gute Tipps für alle Wähler und potenziellen Räte.

Wer zu letzteren gehört, wird spätestens am 18. März feststehen. Und an diesem Tag um 18 Uhr müssen auch alle notwendigen Angaben vorliegen.

Wer kandidiert, muss Deutscher oder EU-Bürger, mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens seit drei Monaten in der Einheitsgemeinde leben. Wer erstmals kandidiert, muss zudem beweisen, dass ihm Menschen vertrauen. Deshalb muss er – auf einem amtlichen Formblatt – Unterstützerunterschriften sammeln (alle dafür notwendigen Unterlagen gibt es bereits in der Stadtverwaltung im Haus II).

Für den Stadtrat müssen neue Kandidaten immerhin 99 Personen finden, die ihm dieses Vertrauen durch ihre Unterschrift bestätigen. Eine Unterschrift kann derjenige dann natürlich auch für sich selbst leisten. Denn 100 sind insgesamt einzureichen.

Wer neu im Ortschaftsrat seines Wohnortes mitmischen will, muss ein Prozent aller Dorfbewohner (gerechnet werden nur ganze Zahlen ohne Bruchstelle) von sich überzeugen. In einem Dorf mit 240 Einwohnern müsste derjenige also eine Unterschrift einholen und könnte die zweite ebenfalls selbst leisten.

Unterschreiben darf übrigens jeder Wahlberechtigte (ab 16 Jahre). Allerdings nur bei einem einzigen Kandidaten. „Man darf nicht mehrere unterstützen“, betont Wiechmann. In einem solchen Fall wäre nur die Unterschrift gültig, die als erstes im Wahlbüro eingeht, alle weiteren nicht. Falls jemand mehrfach unterschrieben hat, fällt das also auf jeden Fall bei der Überprüfung der Unterlagen auf. Wer um Unterstützer- unterschriften bittet, sollte deshalb auch immer abfragen, ob derjenige womöglich schon einem anderen Kandidaten seine Unterschrift gegeben hat.

Gut haben es schließlich all jene, die bereits in einem der beiden Gremien sitzen. „Wer drin ist, muss keine Unterschriften beibringen“, bestätigt Heidi Wiechmann, „diejenigen haben den Vertrauensbeweis ja schon erbracht.“ Gleiches gilt auch für Kandidaten, die über eine Parteienliste oder eine Wählergruppe antreten, es sei denn, die Wählergruppe/Partei wird neu gegründet.

Auf den Vorteil von Wählergruppen gegenüber Einzelkandidaten weist Heidi Wiechmann auch noch mal explizit alle Bewerber für die Ortschaftsräte hin. Bei einer Kandidatur über eine Wählergruppe könne es nämlich nicht dazu kommen, dass ein Kandidat so viele Stimmen erhält, dass er gleich mehrere Sitze auf sich vereint.

Fatal wäre das, wenn zum Beispiel ein Einzelkandidat drei von fünf Sitzen im Rat innehat und dann ausscheidet. In einem solchen Fall sei kein Nachrücker da, und eine Zwei-Drittel-Mehrheit sei nicht mehr gegeben. Dann müsste sogar völlig neu gewählt werden, betont die Fachfrau.

Aus diesem Grund sollten auch Wählergruppen möglichst mehr Kandidaten aufstellen, als Plätze im Rat sind. Bei der gängigen Zahl von fünf Sitzen im Ortschaftsrat sollten es zum Beispiel bis zu zehn Kandidaten sein.