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Kontrolle Reger Verkehr auf Salchauer Straße

Raser auf der Salchauer Straße bringen die Letzlinger auf den Plan. Sie fordern eine erneute Sperrung. Dies ist allerdings nicht möglich.

Von Cornelia Ahlfeld 03.04.2017, 03:00

Gardelegen/Letzlingen l Eine Polizeimeldung über eine Geschwindigkeitskontrolle der Polizei auf der Salchauer Straße in Letzlingen brachte Finanzausschussvorsitzender Thomas Genz (CDU) dazu, in der jüngsten Sitzung des Gremiums auf einen kommunalpolitischen Dauerbrenner in Letzlingen aufmerksam zu machen. Am 21. März hatte die Polizei von 15 bis 18 Uhr in der Salchauer Straße kontrolliert. In dieser Zeit befuhren sage und schreibe 202 Fahrzeuge die Anliegerstraße. Einer davon war bei erlaubten 30 Stundenkilometern mit Tempo 76 dort unterwegs.

Mit der Inbetriebnahme der GÜZ-Zufahrt galt für die Salchauer Straße ein Durchfahrtsverbot von der Salchauer Chaussee bis zur Ausfahrt des damaligen Telekombezirkes, um einen Durchgangsverkehr vom Gefechtsübungszentrum durch die Anliegerstraße zur Ortsdurchfahrt der B 71 zu verhindern. Diese Regelung hatte der Kreis Mitte des vorigen Jahres aufgehoben. Die Straße wurde somit wieder zur Durchgangsstraße – sehr zum Ärger der Anwohner und des Ortschaftsrates.

Grund für die Änderung war die Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten, dass die Salchauer Straße offiziell als kürzester Weg zum GÜZ ausgewiesen werde und er daher nicht die An- und Abreise über die reguläre, zwei Kilometer längere Strecke abrechnen konnte (wir berichteten). „In drei Stunden über 200 Fahrzeuge. Das ist unerträglich, dass der Hauptverkehr dort durch geht“, machte Genz im Finanzausschuss deutlich. Es könne nicht sein, dass dort mit Tempo 75 langgebrettert werde. „Dort muss was passieren“, forderte Genz mit Blick auf eine Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr.

Leider sei das derzeit nicht möglich, wenn es keinen verkehrsordnungsrechtlichen Grund für eine Sperrung der Straße gebe, reagierte darauf Bürgermeisterin Mandy Zepig. Sie erinnerte an den Bundeswehrsoldaten, der in seiner Einkommenssteuererklärung die Mehr-Kilometer auf der GÜZ-Straße nicht geltend machen konnte, weil diese Straße im Navigationssystem nicht enthalten sei. „Wir mussten das Schild abbauen“, so Zepig. Es habe daraufhin dort eine Verkehrszählung gegeben. Das Ergebnis habe nach Auffassung des Kreises eine erneute Sperrung für den Durchgangsverkehr nicht gerechtfertigt.

Allerdings habe ein Bürger Widerspruch eingelegt. Es handele sich somit um ein schwebendes Verfahren. Trotzdem müsse da etwas passieren, so Genz. Mit dem geplanten Ausbau der Nebenanlagen der Straße würde sich das Thema für eine gewisse Zeit erübrigen. „Aber danach, wenn alles fertig ist. Wir müssen da unbedingt dranbleiben“, forderte Genz.