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Mordversuch Gardeleger soll Wohnung angezündet haben

Stendal l Ein 27-jähriger Gardeleger steht wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht.

Von Wolfgang Biermann 01.12.2017, 10:00

Ab dem heutigen Freitag steht ein 27-jähriger Gardeleger wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht in Stendal. Der Angeklagte soll versucht haben, am 28. Juni dieses Jahres seinen WG-Mitbewohner und dessen Freundin zu töten.

In der gemeinsam genutzten, mehretagigen Wohnung in der Gardeleger Innenstadt legte er laut Meldung des Polizeirevieres Salzwedel vom 28. Juni und der Anklage der Staatsanwaltschaft Stendal Feuer und entfernte sich. Nach etwa 20 Minuten meldete er um 5.28 Uhr der Polizei den Brand. Aber offenbar nicht, um Hilfe zu holen. Vielmehr war er wohl der Ansicht, dass zu dem Zeitpunkt das Pärchen schon nicht mehr am Leben sei. Die umgehend zum Tatort gerufenen Kameraden der Feuerwehr fanden laut seinerzeitiger Polizeimeldung den Mann und die Frau unverletzt vor. Das Feuer hatte sich demnach wohl nicht so schnell ausgebreitet, wie vom Angeklagten angenommen. Der Sachschaden soll gering gewesen sein. Dem Vernehmen nach sind nur Sachen des Angeklagten zu Schaden gekommen.

Der zur Tatzeit noch 26-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Das Amtsgericht erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stendal Haftbefehl. Seitdem befindet er sich in U-Haft. Nach Informationen der Volksstimme hat er gegenüber den Ermittlern die Brandstiftung zugegeben. Demnach sei er morgens in aller Frühe aufgestanden und hätte die Matratze seines Bettes sowie in seinem Einbauschrank befindliche Kleidung im Untergeschoss der Wohnung entzündet. Er hätte die Matratze brennen sehen und daraufhin die Wohnung verlassen.

Über mögliche Motive ist bislang nichts bekannt. Er könne eine Wiederholung einer derartigen Tat nicht ausschließen, soll der Angeklagte geäußert haben. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein psychiatrisches Gutachten zur Beurteilung der Schuldfähigkeit in Auftrag gegeben. Das wird im Falle eines Schuldspruchs entscheidend für das Strafmaß sein. Gerichtspsychiater Dr. Mohammad Hasan wird sein Gutachten dazu im Laufe des Prozesses erstatten. Ein Brandermittler des LKA Magdeburg wird ebenfalls als Sachverständiger erwartet. Als Zeugen sollen unter anderem Polizeibeamte sowie der Mitbewohner und seine Freundin gehört werden.

Mord ist vom Gesetz mit lebenslanger Haft bedroht. Das gelte prinzipiell auch für den Mordversuch, sagte Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage. Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler hat bislang fünf Sitzungstage für den Prozess angesetzt. Nach jetzigem Stand wird am 21. Dezember das Urteil erwartet.