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Nutzungs-Satzung Marten: "Privatfeiern werden subventioniert"

Über die geplanten Nutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für Dorfgemeinschaftshäuser diskutierte der Gardeleger Finanzausschuss.

Von Gesine Biermann 20.10.2017, 03:00

Gardelegen l Vergleichbare Mieten, nach Objektgröße gestaffelt, sollen künftig die Nutzer kommunaler Räume in der Einheitsgemeinde bezahlen. Das soll mehr Gerechtigkeit schaffen. Die dafür von der Verwaltung und einigen Ortsbürgermeistern ausgearbeitete Nutzungs- und Nutzungsentgeltordnung bezeichnete Finanzausschussmitglied Walter Thürer (SPD-Fraktion) am Mittwoch während der Sitzung des Gardeleger Finanzausschusses denn auch als eine „feine Sache“.

Es gab aber auch einige Stadträte, die sich genau mit der Vorlage beschäftigt und dazu Nachfragen hatten.

Einige habe er zwar schon im Vorfeld bei einem Gespräch mit dem Kämmerer klären können, betonte Jörg Marten (SPD-Fraktion). So habe er zunächst die Bürger der Kernstadt deutlich benachteiligt gesehen, denn laut der Vorlage könnten zum Beispiel Seniorensportgruppen in den Dörfern die Dorfgemeinschaftshäuser kostenlos nutzen, wogegen Seniorensportgruppen in der Stadt für eine ähnliche Nutzung der Sporthalle immerhin anteilig Betriebskosten zahlen müssten. Das jedoch werde offensichtlich auch in den Dörfern gelten. Verträge mit den Nutzern sollen dies regeln. Marten: „Damit hat sich ein Kritikpunkt für mich schon mal erledigt.“ Und auch, dass es in Gardelegen kein Dorfgemeinschaftshaus gebe, sehe er nicht mehr als Nachteil. „Denn die Vereine können sich ja auch im Rathaussaal einquartieren und müssen nicht in die Kneipe gehen“, so Marten.

Denn auch das Rathaus ist in der Liste der zu mietenden Objekte aufgeführt und kann somit bei einer gemeinnützigen Nutzung kostenlos gemietet werden.

Eben jene Formulierung sei ihm indes zu schwammig, betonte Marten. So würden beispielsweise „Interessengruppen“ berechtigt, die kommunalen Räume kostenlos zu nutzen. „Aber was sind Interessengruppen?“, wollte er wissen. Sein Vergleich sei vielleicht ein bisschen drastisch, aber: „Was wäre, wenn ich jetzt eine Interessengruppe der fröhlichen Biertrinker der Goethestraße gründe?“. Anhand der Formulierungen wäre es so theoretisch möglich, eine kostenlose Nutzung des Rathaussaales zu beantragen.

Es sei einfach wichtig, dass sich die Verwaltung darüber klar sei, „dass diese Verordnung eine Vereinsförderung vornimmt und sogar Privatfeiern subventioniert werden“, betonte Marten. Denn allein das Vorhalten der kommunalen Räume „kostet die Stadt eine Menge Geld.“

Ausschusskollege Reinhard Hapke (Linke-Fraktion) bemängelte eine „unscharfe Formulierung“ über die Verantwortlichkeiten. „Wer ist denn nun zuständig für einen Antrag, der Feuerwehrchef oder die Bürgermeisterin?“ wollte er wissen. Zudem sei laut Paragraf 7 „für Nutzer eine Rücktrittsfrist von vier Wochen vorgeschrieben“. Hapke: „Wenn ich den Saal erst eine Woche vorher miete, ist die Rücktrittsfrist ja schon abgelaufen.“

Konkrete Antworten gab es am Mittwoch auf die Fragen und Hinweise nicht. Auch über eine mögliche Umformulierung wurde nicht gesprochen. Dafür sorgte Rüdiger Wolf (Freie Liste/Feuerwehr). Er beantragte nämlich, die Diskussion zu beenden und einfach über die Beschlussvorlage abzustimmen. Ausschusschef Thomas Genz (CDU-Fraktion) ließ dann zunächst über den Antrag abstimmen. Mehrheitlich stimmten die Ausschussmitglieder für Wolfs Antrag und danach der kompletten Beschlussvorlage zu. Marten stimmte als einziger dagegen: „Ich hätte nämlich tatsächlich noch ein paar Fragen gehabt!“