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Pfarrstege Tempo zehn ist unzulässig

Das angedachte Limit für die Kalbenser Pfarrstege von Tempo zehn ist unzulässig. Nun avisiert der Ortschaftsrat Tempo 20 an.

Von Doreen Schulze 13.11.2020, 11:00

Kalbe l Mit Tempo zehn wird es in Zukunft doch nicht durch jenen unbefestigten Teil der Pfarrstege gehen, der in der Kalbenser Altstadt die Gerichtsstraße (Rosenwinkel) mit der Gardelegener Straße verbindet. Der Ortschaftsrat hatte eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung bereits während seiner Sitzung im Oktober angedacht, nachdem sich Anwohner über Staub und Schmutz beschwert hatten, der durch vorbeirollende Fahrzeuge aufgewirbelt wird (Volksstimme berichtete). Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte diese Staubbelästigung minimiert werden.

Ursprünglich war sogar im Gespräch gewesen, die unbefestigte Straße zur Sackgasse umzuwidmen. Dies hatten die Mitglieder des Ortschaftsrates Kalbe bereits in einer Sitzung im Sommer abgelehnt. Daraufhin hatten Anwohner verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsregulierung beantragt. Die Idee des Tempolimits zehn war daraufhin aufgekommen.

Wie Ortsbürgermeister Heiko Gabriel nun mitteilte, sei eine Beschilderung dieses Straßenabschnittes mit dem Limit zehn unzulässig. „Ein solches Schild gibt es offiziell gar nicht“, begründete Gabriel. Er selbst sei, nachdem dieses Vorhaben in der Zeitung bekannt gegeben worden sei, von Lesern darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass der Gesetzgeber eine solche Beschilderung überhaupt nicht vorsehe, auch wenn sie mancherorts noch anzutreffen sei, berichtete er.

Doch wie soll nun mit dem Teilstück der Pfarrstege verfahren werden? Es gebe zwei Möglichkeiten, so der Ortsbürgermeister. Zum einen könne die Straße zur Spielstraße umgewidmet werden. Dann dürften Fahrzeugführer mit dem Auto dort nur mit maximal sieben Kilometern pro Stunde unterwegs sein. Doch außer der Regelung, dass sich Autofahrer dort an die Schrittgeschwindigkeit halten müssten, gäbe es weitere Einschränkungen. Fußgänger dürften die gesamte Straßenbreite nutzen und bei Verkehrsverstößen würden empfindliche Bußgelder drohen. Zum anderen könnte das Tempolimit 20 festgesetzt werden. Derzeit gilt dort Tempo 30. Der Ortschaftsrat favorisierte während seiner jüngsten Sitzung die Beschränkung auf 20 Stundenkilometer

„Keine Infrastruktur darf kampflos aufgegeben werden“, sagte Ortschaftsratsmitglied Mathias Graf. Er machte deutlich, dass dafür gesorgt werden müsse, dass dieser unbefestigte Teil der Pfarrstege irgendwann nicht einfach zugemacht werde, sondern dass die Straße wieder hergestellt werde.

Die Geschwindigkeitsreduzierung soll eine Übergangslösung sein. Angedacht sei, dass mittels des Programmes der Städtebausanierung beziehungsweise anderweitiger Fördertöpfe die Straße befestigt werden solle, hatte Gabriel bereits im Nachgang der Oktobersitzung deutlich gemacht. Der Ortsbürgermeister, der selbst in der Altstadt zu Hause ist, hatte sich erinnert, dass diese Zuwegung einmal befestigt war, dass aber im Zuge von Arbeiten am Straßenkörper während der 1990er Jahre die Pfarrstege durch die damals ausführende Firma nach Fertigstellung der Maßnahme nicht wieder befestigt worden war.