1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Alkoholfahrt mit positiven Folgen

Prozess Alkoholfahrt mit positiven Folgen

Mit einer Bewährungsstrafe kam ein Kalbenser vor dem Amtsgericht davon. Er war betrunken Auto gefahren.

Von Ilka Marten 05.03.2017, 16:11

Gardelegen/Kalbe l Er hat sein Leben radikal geändert und Richter Axel Bormann war sichtlich beeindruckt: „So etwas habe ich meiner Dienstzeit noch gar nicht gehabt, dass jemand so Konsequenzen zieht.“

Ein 26-Jähriger aus Kalbe musste sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Er saß im Juli 2016 am Steuer eines Pkw – mit 2,26 Promille Alkohol im Blut. „Das ist der letzte Tag, an dem ich Alkohol angefasst habe“, schilderte der Angeklagte vor Gericht. Gleich am nächsten Tag sei er freiwillig in die Klinik gegangen, auch, weil er Suizidgedanken gehabt hätte.

Das Trinken gehörte bis dahin zum Alltag des jungen Mannes: Bis zu zehn halbe Liter Bier gab es jeden Tag nach der Arbeit und am Wochenende, schilderte er dem Richter sein Leben. An den Juli-Sonntag könne er sich kaum noch erinnern, „ich weiß einfach nicht mehr viel durch den Alkohol“.

Nach einer Woche auf der geschlossenen Station der Suchtklinik, sei er dann noch drei Wochen auf der offenen gewesen. Seitdem ist der Kalbenser zu Hause, inzwischen hat er wieder Arbeit in Aussicht.

Regelmäßig besucht er zudem eine Suchttherapie, gibt freiwillig Urintests ab. „Ich will mein Leben auf die Reihe kriegen“, sagte der junge Mann, der während der Verhandlung sehr aufgeräumt wirkte. „Ich drücke Ihnen die Daumen“, so Bormann zu dem Mann, der strafrechtlich schon mehrfach in Erscheinung getreten ist. 2013 war er wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, 2015 wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Im vergangenen Jahr erhielt eine Geldstrafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Höhe von 4800 Euro, weil einem 12 Jahre alten Mädchen per Whatsapp zwei Fotos von einem erigierten Penis aufs Handy geschickt hatte. Drei Wochen nach dieser Verurteilung folgte dann die Fahrt unter Alkohol. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung sagte der Kalbenser: „Es tut mir alles leid, was passiert ist.“

Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. „Sie haben vieles falsch gemacht und danach doch vieles richtig“, so der Richter. Dass er nun sieben Monate nur mit ambulanter Unterstützung trocken sei, „ist eine lange Zeit, meine Hochachtung“, sagte Bormann anerkennend. Wenn das so weitergehe, „sind Sie auf dem richtigen Weg, dass da nicht mehr die Suffnase sitzt und zehn halbe Liter Bier wegzieht“.

Außerdem muss der 26-Jährige 600 Euro an einen Suchthilfeverein zahlen, und seine Fahrerlaubnis darf er auch frühestens in eineinhalb Jahren neu beantragen.