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Verurteilung Frauenprügelei endet mit Haftstrafe

Eine 34-Jährige Mutter aus dem Raum Gardelegen wurde zu elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatte eine andere Frau geschlagen.

Von Ilka Marten 17.02.2017, 02:00

Gardelegen l Ein Prozess wegen einer Frauenprügelei am Gardeleger Volkshaus endete am Donnerstag nach Aussagen von 13 Zeugen mit einer Verurteilung für die Angeklagte vor dem Amtsgericht.

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die 34-Jährige aus einem Gardeleger Ortsteil eine andere Frau mindestens zweimal geschlagen hatte. Ereignet hat sich das alles in der Nacht vom 4. zum 5. April 2015 im und am Volkshaus. Für den ersten Schlag hatte die Angeklagte beim ersten Verhandlungstag folgende Begründung geliefert: „Sie hat von mir eine gelascht gekriegt, weil sie meine Schwester getreten hat.“ Das spielte sich im Raucherraum des Volkshauses ab. Und es gab mehrere Varianten des Geschehens durch die Zeugen, „die zum einen oder anderen Lager gehörten“, wie der Staatsanwalt anmerkte.

Den Vorwurf, dass sie die andere Frau an den Haaren gezogen und die Treppe heruntergeschleudert habe, so dass diese sogar auf die Straße gestürzt war, bestritt die Angeklagte. Das soll sich zu späterer Stunde zugetragen haben, als die Veranstaltung endete und die letzten Besucher schon vor der Eingangstreppe standen. Alkohol war auch im Spiel.

Die 34-Jährige gab stattdessen zu, der anderen Frau einen zweiten Schlag verpasst zu haben. Eine Verletzung erlitt an diesem Abend eine weitere Gardelegerin, die die streitenden Frauen vor dem Volkshaus auseinanderbringen wollte. Sie hatte ein gebrochenes Nasenbein. Laut Anklage soll dieser Schlag auch von der 34-jährigen Angeklagten gekommen sein, das blieb jedoch unklar im Verhandlungsverlauf.

„Solche Art der Vorfälle erlebe ich relativ selten. Einer Mutter mit Kindern ist das unwürdig“, sagte der Staatsanwalt. Er gehe davon aus, dass die Schwester der Angeklagten und ein weiterer Zeuge „schlichtweg gelogen haben“. Die Verletzungen der Geschädigten, die ein Arzt attestiert hatte, seien aus seiner Sicht das Ergebnis dessen, dass die Angeklagte die Frau an den Haaren die Treppe heruntergezogen und auf die Straße geschleudert habe. Für ihn stehe jedoch auch fest: „Die Schwester der Angeklagten hat fleißig mitgemischt.“ Er beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungszeit.

Erst im Oktober 2015 war die Frau wegen Betruges zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte im Internet einen Kindersitz gleich zweimal verkauft, aber nur einmal geliefert. Aus dieser Strafe und den zwei Körperverletzungen am Volkshaus war eine Gesamtstrafe zu bilden. Gerichtserfahren ist die mehrfache Mutter allemal: 2004 gab es eine Verurteilung wegen Betruges, 2008 wegen gefährlicher Körperverletzung und Betruges. Wegen schweren Betrugs in vier Fällen erhielt sie 2010 eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung, einen Teil davon musste sie in Gefängnissen in Chemnitz und Halle absitzen. Den Kindersitz-Betrug beging sie unter laufender Bewährung.

Die Pflichtverteidigerin der Angeklagten sagte, dass die zwei Schläge der Frau nicht strittig seien. „Aber beim Haareziehen und Treppe herunterziehen habe ich meine Zweifel.“ Die Verteidigerin: „Wer da was wie gemacht hat, ist nicht geklärt worden.“ Sie beantragte für die zwei Körperverletzungen unter Einbeziehung des Urteils vom Oktober 2015 eine Gesamtstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf Bewährung.

Das Urteil schließlich: elf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, 500 gemeinnützige Arbeitsstunden bis zum 1. Oktober 2017 und 600 Euro Geldauflage in 20 Raten an das Salzwedeler Frauenhaus. „Sie haben beide Körperverletzungen eingestanden. Sie haben sich instrumentalisieren lassen. Die Mädels haben sich gestritten, aber Ihnen steht nicht zu, der eine zu knallen“, so der Vorsitzende Richter Axel Bormann in der Begründung.

Mit Verweis auf die Zeit, die sie schon einmal im Gefängnis abgesessen hatte, mahnte er, dass die Frau die Auflagen zu erfüllen habe. Er hoffe jedoch, „dass Ihnen die vergangenen zwei Jahre, in denen nichts weiter vorgefallen ist, weitergeholfen haben“, so der Richter zu der 34-Jährigen. Die nahm das alles – wie schon das Urteil im Oktober 2015 – äußerlich ungerührt und wenig beeindruckt zur Kenntnis.