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Sanierung Rabattregelung gut angenommen

Etwa zwei Drittel der Grundstücksbesitzer der Gardeleger Innenstadt sind für Ausgleichsbeiträge für die Innenstadtsanierung.

Von Cornelia Ahlfeld 05.02.2018, 02:00

Gardelegen l Das 20-Prozent-Angebot im Rahmen der Ausgleichsbeiträge für die Innenstadtsanierung sei bisher sehr gut angenommen worden. Von den etwa 516 Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet hätten 375 Eigentümer bisher freiwillig ihre Ausgleichsbeiträge entrichtet. Eingezahlt wurden bisher etwa 500.000 Euro, informierte vor Pressevertretern Stadt-Bauamtsleiter Engelhard Behrends. Bis zum 30. Juni dieses Jahres besteht noch die Möglichkeit, bei der Zahlung der Ausgleichsbeiträge einen Fünf-Prozent-Rabatt zu nutzen. Wer bis dahin nicht gezahlt habe, erhalte im nächsten Jahr einen Ausgleichsbescheid – dann allerdings ohne Rabatte.

Hintergrund des Ganzen ist die Sanierung der Gardeleger Innenstadt, die 1991 gestartet wurde. Straßen, Wege, Plätze und öffentliche Gebäude wurden erneuert. Private Grundstücksbesitzer konnten ihre Häuser mit Fördergeld sanieren. 30 Millionen Euro wurden investiert. Davon konnte die Stadt 21 Millionen Euro über Fördergeld aus dem Städtebausanierungsprogramm sichern. Für die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet war das bisher ohne Beitragsforderungen verbunden –im Gegensatz zum übrigen Stadtgebiet. Dort mussten die Grundstückseigentümer sich schon von jeher an der Sanierung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beteiligen.

Laut Baugesetzbuch werden die Grundstückseigentümer in Sanierungsgebieten mit einem Ausgleichsbeitrag finanziell beteiligt. Der ist nach 25 Jahren fällig und wird nun kassiert. Zu zahlen ist die Differenz zwischen dem Anfangsbodenwert und dem Bodenwert nach Abschluss der Sanierung. Die Berechnung der Beträge hatte der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt im Auftrag der Stadt übernommen. Der durchschnittliche Beitrag liegt bei 1000 Euro.

Der Stadtrat hatte 2016 eine Rabattregelung als Anreiz beschlossen. Sollte nämlich das Verfahren vor dem offiziellen Abschluss der Innenstadtsanierung im Jahr 2020 abgeschlossen sein, dann kann die Stadt die Summe der privaten Ausgleichsbeiträge zu 100 Prozent behalten und für weitere Sanierungszwecke einsetzen. Nach 2020 müssen laut Förderrichtlinie jeweils ein Drittel an Bund und Land abgeführt werden.

Die Sonderrabattregelung: Wer im ersten Jahr nach Beschlussfassung durch den Stadtrat seine Beiträge bezahlt hat, erhielt einen Rabatt von 20 Prozent, fünf Prozent sind es im zweiten Jahr. Und diese Regelung läuft zum 30. Juni aus.

Mit den Einnahmen sollen in diesem Jahr weitere Bauprojekte im Sanierungsgebiet Innenstadt in Angriff genommen werden. Unter anderem steht die Erweiterung des Schulhofes der Reutter-Grundschule auf dem Programm. Außerdem sollen die Wallwege eine Beleuchtung erhalten. Geplant ist zudem die Umgestaltung des neuen Bürgerparkes am Burgwall.