1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Schulpflicht im Distanzunterricht?

Homeschooling Schulpflicht im Distanzunterricht?

Besteht in Zeiten von Distanzunterricht vormittags überhaupt eine Schulpflicht? Darüber informiert jetzt das Landesschulamt auf Nachfrage.

Von Malte Schmidt 02.02.2021, 10:02

Gardelegen l Keine Freizeitaktivitäten, möglichst wenig persönliche Kontakte zu Mitschülern. Und schon wieder Lernen im Distanzunterricht. Gerade für Grundschüler ist das eine große Herausforderung. Sind die Mädchen und Jungen jedoch dazu verpflichtet, im Zeitraum ihres gewöhnlichen Schultages die aufgegebenen Aufgaben zu erledigen? Diese Frage stellte sich kürzlich eine Gardelegerin (Name der Redaktion bekannt), die sich bei der Volksstimme meldete.

Vor einigen Tagen bekam sie mit, dass zwei acht- oder neunjährige Mädchen in Gardelegen morgens am Rosen-Gesundheits-Center unterwegs waren. „Vielleicht wollten sie sich einfach die Beine vertreten und wohnen in der Nähe“, vermutete sie. Einige Sekunden später wurden die beiden Mädchen von der Polizei angesprochen. „Die Polizisten haben die Mädchen gefragt, was sie um diese Uhrzeit hier machen und ob sie nicht am Homeschooling und Distanzunterricht teilnehmen müssen“, erklärte sie.

Doch wie genau verhält sich die Gesetzeslage für Schüler? Mit dem Lernen und Arbeiten im Distanzunterricht erfüllen sie ihre gesetzliche Schulpflicht. „Es gibt jedoch keine verbindliche Vorgabe, durch die Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, ihre Aufgaben im Distanzlernen in einem bestimmten Zeitraum des Tages zu erledigen“, machte Tobias Kühne, zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Landesschulamt Sachsen-Anhalt, auf Nachfrage der Volksstimme deutlich. Er fügte jedoch an, dass die Aufgaben von den Lehrerinnen und Lehrern so bemessen werden sollten, dass sie vom Umfang her einem „normalen“ Schultag entsprechen würden.

Verpflichtend ist ein Aufenthalt zu Hause für die Kinder am Vormittag also nicht. „Es wird aber ausdrücklich empfohlen, dass Kinder und Jugendliche den Zeitraum ihres gewöhnlichen Schultages für ihre schulischen Aufgaben nutzen“, betonte Tobias Kühne.

Dadurch solle der gewohnte Arbeitsrhythmus erhalten und auch Freizeit zum Ausgleich am Nachmittag möglich bleiben. „Die Struktur des Tages hilft vor allem jungen Kindern, sich im Distanzlernen besser zurechtzufinden“, ist sich Tobias Kühne sicher.

Dem Landesschulamt sei in diesem Zusammenhang auch bewusst, dass dies Eltern vor enorme Herausforderungen stelle, wenn sich zum Beispiel mehrere ihrer Kinder einen Computer teilen müssen. Hier liege die Verantwortung der Organisation in den Händen der Erziehungsberechtigten. Es sei auch denkbar, dass Eltern die schulische Arbeit mit ihren Kindern in den Nachmittag verlegen, wenn sie selbst berufstätig oder im Homeoffice tätig seien.

Auf Nachfrage in der Pressestelle des Polizeireviers des Altmarkkreises in Salzwedel hieß es, dass die Verteilung der Aufgaben der Kinder im Distanzunterricht natürlich in der Hand der Eltern liege. Trotzdem würden Polizisten, auch mal fragen, wohin Kinder morgens allein möchten. Dabei gehe es um den Schutz der Mädchen und Jungen.