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Statistik Mehr Hunde als im Vorjahr in Gardelegen

Wer einen Hund in Gardelegen hält, muss einiges beachten. Das Ordnungsamt kontrolliert.

Von Gesine Biermann 27.01.2017, 02:00

Gardelegen l An die Leine legen oder nicht und wenn wo? Aktuell wird in den Ausschüssen und auch in den Ortschaftsräten über die neue Gefahrenabwehrverordnung diskutiert, und speziell die Leinenpflicht für die Hunde erregt die Gemüter (wir berichteten). Bald schon soll nämlich per Satzung festgelegt werden, wo genau Bello an die Leine muss. Wer seinen Vierbeiner dann frei herumlaufen lässt, kann dann dafür mit einem Ordnungsgeld belangt werden.

Derzeit müssen sich Hundehalter in Sachen Leinenpflicht nämlich lediglich ans Gesetz halten. Und das verlangt nur, dass durch einen Hund niemandem ein Schaden zugefügt wird. Aber auch schon aktuell gibt es kommunale Regeln, an die sich Hundehalter in der Einheitsgemeinde Gardelegen zu halten haben. So muss ein Hund zum Beispiel generell angemeldet werden, er muss haftpflichtversichert und seit kurzem auch gechipt sein, und für das Tier muss (bis auf einige Ausnahmen wie zum Beispiel Dienst-, Hüte-, Blinden-, Schutz- oder Rettungshunde) eine Steuer entrichtet werden. Zudem gilt seit März 2016 ein neues Hundegesetz im Land, das unter anderem die Pflichten von Haltern gefährlicher Hunde neu regelt.

Ob das alles vorschriftsmäßig passiert, wird wiederum vom Gardeleger Ordnungsamt kontrolliert – und Vergehen werden geahndet. Im vergangenen Jahr genau 28 Mal. Zwölf Bürger mussten ein Verwarngeld zahlen, 16 bekamen ein Bußgeld. Die Ordnungswidrigkeiten waren unterschiedlichster Art, sagt Ordnungsamtsmitarbeiterin Heidi Wiechmann auf Nachfrage. Sie reichten von der Meldepflichtverletzung bis hin zur fehlenden Versicherung.

Gemeldet sind in der Einheitsgemeinde Gardelegen derzeit übrigens 2325 Hunde. Tendenz steigend. Dass es tatsächlich noch einige mehr sein dürften, weil nicht jeder Hundehalter sein Tier angemeldet hat, ist den Mitarbeitern um Fachdienstleiterin Birgit Matthies dabei durchaus bewusst. Doch dagegen ist die Verwaltung selbst machtlos. Denn die Mitarbeiter dürfen nicht einfach von Haus zu Haus gehen und prüfen, ob es dort einen Hund gibt: „Hunde zählen ist nicht erlaubt“, klärt Birgit Matthies auf, „das wäre ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Bürger.“ Wer allerdings mit seinem Hund auf der Straße oder öffentlichen Wegen und Plätzen spazieren oder Gassi geht, dem kann es passieren, dass er von einem Mitarbeiter der Stadt darauf angesprochen wird, ob sein Tier angemeldet ist. Und zudem gebe es zuweilen natürlich auch Tipps aus der Bevölkerung, zum Beispiel von Nachbarn, „dass da und da nicht nur ein Hund, sondern mindestens fünf bellen“, so Matthies. Und solchen Hinweisen können die Ordnungsamtsmitarbeiter dann natürlich auch nachgehen – und Verwarngeld kassieren.

Übrigens: Auch das Bellen sorgt für Anzeigen bei der Stadt, besonders wenn die Hunde nachts keine Ruhe geben. Das allerdings berührt den Paragrafen 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes, der den ruhestörenden Lärm regelt, erläutert Heidi Wiechmann. Demnächst werden die Außendienstmitarbeiter vom Gardeleger Fachbereich Gefahrenabwehr indes noch etwas anderes kontrollieren müssen, als nur die Anmeldung oder Versicherung der Hunde. Sobald die Satzung gilt, ist nämlich auch ein Verstoß gegen die Anleinpflicht, die in der künftigen Gefahrenabwehrverordnung verankert ist, eine Ordnungswidrigkeit.

In Gardelegen, Jävenitz um Mieste wird es genaue Karten geben. In den Dörfern sollen Hunde künftig im Umkreis von 130 Metern um Bushaltestellen, Kindereinrichtungen oder Spiel- und Sportplätzen angeleint werden.

In Gardelegen gehört übrigens auch der Bürgerpark zu den künftig anleinpflichtigen Gebieten. Derzeit ist der Park nämlich noch ein beliebtes Areal für Hundehalter, die ihr Tier gern mal von der Leine lassen. Mit Inkrafttreten der Satzung könnte das dann teuer werden.

Doch es gibt nach wie vor Möglichkeiten, seinen Hund auch mal ohne Leine laufen zu lassen, versichert Birgit Matthies. Erlaubt ist das nämlich sonst überall, also auch auf Feld- und Waldwegen. Laut dem neuen Landeswaldgesetz, das seit Februar 2016 gilt, sind Hunde nämlich lediglich in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli anzuleinen. Ein Freibrief ist das indes nicht. Denn auch ein Hund, der ohne Leine gehen darf, muss jederzeit unter Aufsicht stehen und sofort herangerufen werden können. Aber das sollte ohnehin jeder Bürger von seinen tierlieben Mitmenschen erwarten dürfen.