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Tierheim Gardelegen Kreis wartet auf Entscheidung des Gerichts

Der Pachtvertrag über das Gelände des Gardeleger Tierheimes zwischen Tierschutzverein und der Stadt Gardelegen bleibt erstmal bestehen.

Von Cornelia Ahlfeld 09.11.2017, 02:00

Gardelegen l Die Stadt Gardelegen wird den Pachtvertrag über das Gelände des Gardeleger Tierheimes mit dem Tierschutzverein vorerst nicht kündigen, teilte Bürgermeisterin Mandy Zepig im Stadtrat Gardelegen mit. Mitglieder des Gardeleger Tierheimes seien täglich vor Ort. Zum Widerspruch des Vereines gegen die Verfügung des Altmarkkreises, der dem Tierschutzverein die Betriebserlaubnis entzogen hatte, gebe es noch keine abschließende Erklärung. „Bis dahin bleibt der Pachtvertrag bestehen“, so Mandy Zepig.

Der Altmarkkreis Salzwedel hatte Anfang September dem Tierschutzverein Gardelegen als Betreiber des Tierheimes die Betriebserlaubnis entzogen. Die Einrichtung musste geschlossen werden. Bis zum 31. Oktober sollten alle Tiere vermittelt sein. Neue Fundtiere durften nicht mehr aufgenommen werden. Die Verwaltung des Altmarkkreises Salzwedel warf dem Vorsitzenden des Tierschutzvereines einen illegalen Handel mit Hunden aus Ungarn vor. Damit wurden auch Verantwortungsbewusstsein und Leitungsfähigkeit in Frage gestellt.

Unterdessen gab es im Tierschutzverein Gardelegen einen Vorstandswechsel. Der Tierschutzverein will einen Neustart wagen und das Tierheim weiter betreiben. Gegen die Verfügung des Altmarkkreises Salzwedel legte der Tierschutzverein Gardelgen Widerspruch ein. Außerdem hatten sich drei weitere Interessenten für das Tierheim beworben.

Der Tierschutzverein Gardelegen hatte Ende Oktober beim Verwaltungsgericht Magdeburg einen Eilantrag gestellt mit dem Ziel, dass der eingelegte Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hat, teilte Kreissprecherin Birgit Eurich mit. „Der Altmarkkreis Salzwedel hat erklärt, dass er vor Abschluss des Gerichtsverfahrens keine Maßnahmen ergreift“, so Eurich weiter. Der Widerspruch des Tierschutzvereines selbst sei bisher noch nicht begründet worden, sodass er auch noch nicht bearbeitet worden sei. Da die Stadt den Pachtvertrag über das Gelände mit dem Tierschutzverein nicht gekündigt habe, sehe der Landkreis derzeit auch „keinerlei Veranlassung, die Tiere anderweitig unterzubringen. Die Tiere können in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben.“

Der Altmarkkreis Salzwedel habe zwar den Betrieb des Tierheimes Gardelegen untersagt. Der Tierschutzverein sei aber „natürlich nach wie vor in der Pflicht, sich um die Tiere zu kümmern“, heißt es dazu weiter in der Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel. „Insofern bleibt derzeit alles beim Status quo. Das heißt im Detail: keine Aufnahme neuer Tiere, sondern nur Versorgung der vorhandenen Tiere, bis endgültige gerichtliche Entscheidungen vorliegen“, stellte Birgit Eurich klar.