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Urteil Lkw-Fahrer überfährt Frau

Wegen fahrlässiger Tötung wurde ein Lkw-Fahrer verurteilt. Er hatte bei Kakerbeck eine Frau überfahren.

Von Gesine Biermann 19.04.2018, 21:00

Gardelegen l Er schaut nur selten hoch, wirkt aber dennoch sehr gefasst. Als der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest, verzieht er keine Miene. Möglicherweise sieht er den Unfallhergang ja noch einmal vor sich ablaufen. Dann schildert er ihn selbst: Am 28. Januar 2017 ist er gegen 3 Uhr mit seinem Lkw auf der B 71 unterwegs, lässt sich offenbar auch ein bisschen mitziehen von einem vorwegfahrenden Lastzug. Als der mitten in der Ortslage Kakerbeck auf schnurgerader Straße urplötzlich vor ihm ausschert, versucht er zwar noch, sein Fahrzeug ebenfalls nach links zu lenken, „ich konnte eine Kollision aber nicht mehr vermeiden.“ Zunächst glaubt er noch, lediglich gegen einen am Rand geparkten Pkw gestoßen zu sein, steigt aus und sucht nach jemandem, dem der Kleinwagen gehören könnte. „Als ich dann zurückging, um mein Telefon zu holen, habe ich festgestellt, dass unter meinem Lkw eine Person liegt“.

Es ist eine 45-Jährige aus einem Nachbardorf, die morgendlich auch in Kakerbeck die Volksstimme zustellt. Ihren kleinen Renault Kangoo hatte sie auf dem Randstreifen abgestellt.

Die Straße dort ist sieben Meter breit, beziffert später der Gutachter. Die Frau steht mit ihrem Pkw zudem so weit rechts wie möglich, hat sogar die Warnblinker eingeschaltet. All das rettet sie nicht. Der Lkw-Fahrer ist einfach zu schnell – mindestens 45 Km/h laut Berechnungen des Sachverständigen. In dem Moment, als sie einsteigen will, erfasst der Lkw ihr Auto, Sekundenbruchteile später sie selbst. Sie gerät unter das Fahrzeug, wird über 50 Meter mitgeschleppt.

Für die Angehörigen der Getöteten, die sich tapfer alle Ausführungen anhören, sind solche Fakten nur schwer zu ertragen. Der Witwer als Nebenkläger verlässt schließlich kurzfristig den Gerichtssaal, wohl auch auf Anraten seiner Anwältin. Was letztendlich zur Verurteilung des Angeklagten führt, bringt ihn dann allerdings noch einmal an seine emotionalen Grenzen. Denn – und das betont der Experte deutlich: Hätte sich der Fahrer an die zulässige Geschwindigkeit gehalten, könnte die Ehefrau und Mutter heute noch leben: „Aus 30 Stundenkilometern heraus wäre es möglich gewesen, vor Erreichen des Kangoo anzuhalten, auch auf nasser Fahrbahn.“ So aber kann der Notarzt an diesem Morgen nur noch den Tod der Frau feststellen.

Der Unfallfahrer selbst will keinen Arzt, obwohl er „aufgelöst war und sichtlich unter Schock stand“, wie zwei der Polizisten im Zeugenstand aussagen. Der Mann habe kaum gesprochen: „Als wir nach weiteren Unfallbeteiligten fragten, hat er nur unter seinen Lkw gezeigt“, erinnert sich ein Beamter. Seine Kollegin habe den Mann dann mit ins Einsatzfahrzeug genommen.

Im Gericht ist dem Angeklagten der Schock allerdings nicht mehr anzumerken. Mit ruhigen, klaren Worten schildert er dem Richter sowohl den Tathergang, als auch, wie er sich seit dem Unfall fühlt, wenn er jetzt als Berufskraftfahrer hinter dem Steuer sitzt: „Man denkt da schon dran zurück und fährt vorsichtiger“, versichert er.

Eine Eintragung im Fahreignungsregister lässt Strafrichter Axel Bormann daran zweifeln: Nach dem Unfall war der Angeklagte nämlich mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt worden. „Ein Fehler“, gibt der zu, es sei aber „nur“ ein Navi gewesen.

Dennoch: Da gehe es „um genau diese Zehntelsekunde“, die einen Menschen das Leben gekostet habe, und er habe sich noch nach diesem Unfall wieder ablenken lassen, macht Bormann deutlich.

Und eben diesen Vorfall lässt dann auch der Staatsanwalt mit in seinen Antrag einfließen: Der Angeklagte habe sich offenbar „nicht wesentlich“ von dem Unfall beeindrucken lassen, stellt er fest. Eine Fahrlässigkeit am Unfalltag sei ebenfalls klar erwiesen. „Man muss sich eben an Schilder halten. Man sieht es ja: 15 km/h töten hier einen Menschen.“

Das betont schließlich auch die Vertreterin der Nebenklage noch einmal. Sie weist als Anwältin von Sohn und Witwer zudem auf die menschlichen Folgen des Unfalles hin. Ein damals 15-Jähriger habe die Mutter als Hauptbezugsperson verloren, der Ehemann leide heute noch psychisch an den Folgen, habe einen Klinikaufenthalt, sogar einen Suizidversuch hinter sich. „Und er hat bis heute nicht ein Wort des Bedauerns gehört. Das stößt mir sauer auf“, betont die Anwältin. Sie bittet das Gericht, auch das zu berücksichtigen. Offenbar mit Erfolg, denn Bormann verurteilt den 29-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung eines Menschen schließlich zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 70 Euro und der Übernahme aller Kosten – einschließlich der Nebenklage.

Die Argumente des Verteidigers können Bormann offenbar nicht überzeugen. Der Anwalt bittet das Gericht nämlich zu bedenken, dass der Angeklagte schließlich nicht „sinnlos gerast“ sei und zudem auch das Opfer eine gewisse Mitschuld trage: „Sie hätte ganz in der Nähe gefahrloser parken können“, sagt er. Zudem hätte sie sich offenbar „selbst als Gefahr gesehen“, sonst hätte sie ja die Warnblinker nicht eingeschaltet. Es sei „vermessen“, so Bormann ärgerlich, dem Opfer eine Schuld zu geben. „Sie hat gar nichts falsch gemacht.“