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Vergessen Gebühren für die Sammelgrube

Im Dezember 2018 beschloss die Verbandsversammlung des Gardelegener Wasserverbandes die Grundgebühr für Kleinkläranlagen und Sammelgruben.

Von Elke Weisbach 12.02.2020, 03:00

Gardelegen l „Davon habe ich noch nie etwas gehört“, wunderte sich ein langjähriger Volksstimme-Leser, der mit seinem Schreiben vom Wasserverband Gardelegen in die Redaktion kam. Er soll künftig für seine abflusslose Sammelgrube neben der Mengengebühr für das abgefahrene Fäkalwasser auch eine jährliche Grundgebühr von 60 Euro zahlen. So lautet der Bescheid, der ihm nun rückwirkend für das vergangene Jahr zugestellt wurde. „Vor allem gab es keine Informationen darüber im voraus“, ärgerte er sich. „Und wofür werden diese Grundgebühren eigentlich erhoben?“, will er wissen.

Die Einführung der Grundgebühr wurde bereits von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 2018 für die drei Folgejahre bis einschließlich 2021 beschlossen. Sie war Bestandteil der neuen Gebührenkalkulation des Wasserverbandes für die nächsten drei Jahre, also bis zum Jahr 2021, mit der unter anderem auch nach vielen Jahren die Wasser- und Abwasserpreise erhöht wurden. Der Verband reagierte damals auf die stetig zunehmenden Kosten in allen Bereichen. Die neue Gebührenkalkulation wurde seinerzeit einstimmig von der Verbandsversammlung bestätigt. „Die enormen Kostensteigerungen konnten nicht mehr auf die Mengengebühr umgelegt werden“, erklärte Karsten Scholz, technischer Leiter im Wasserverband Gardelegen, nochmals diesen Schritt auf Nachfrage der Volksstimme. „Sonst wäre die Mengengebühr exorbitant gestiegen“, ergänzte der kaufmännische Leiter, Maik Giese.

Aus diesem Grund wurde für die Deckung der Ausfuhr- und Fixkosten wie Abschreibung der Fahrzeuge und anteiligen Verwaltungskosten die Gebühr eingeführt, ein entsprechender Passus in die geänderte Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung des Wasserverbandes Gardelegen eingeführt. Und im Paragraf 14 für Kleinkläranlagen, in der das Schmutzwasser gereinigt und nur die Fäkalschlämme abgefahren werden, und abflusslosen Sammelgruben, aus der alles gesammelt abgefahren wird, die Ergänzung, dass für die dezentrale Schmutzwasser- entsorgung eine Grundgebühr erhoben wird. Sie wurde in der Gebührenordnung mit fünf Euro pro Monat festgelegt. Das sind 60 Euro im Jahr. Für die Fäkalschlammabfuhr aus den Kleinkläranlagen erhöhte sich der Mengenpreis von 41,15 Euro pro Kubikmeter auf 44 Euro pro Kubikmeter und für die Abfuhr aus den geschlossenen Sammelgruben von 12,72 Euro pro Kubikmeter auf 12,77 Euro pro Kubikmeter.

Die Satzungsänderungen wurden auch, wie Scholz betonte, im Amtsblatt der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Allerdings, das gibt er zu, sei das schon ein Jahr her. Aus diesem Grund habe der Wasserverband dem Gebührenbescheid über 2019 auch noch eine „Kundeninformation“ über die Neuerungen beigelegt. Zudem habe jeder Grundstückseigentümer die Pflicht, sich über notwendige Abgaben und Gebühren, die zu zahlen sind, zu informieren.

Der größte Teil des Gardelegener Verbandsgebietes ist an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen. Einzig in Jäskau, Luthäne, Butterhorst, Taterberg, Ipse und Ziepel sowie in verschiedenen Bungalowsiedlungen wie in Zichtau oder Gartenanlagen gibt es die dezentrale Abwasserentsorgung, also über Klärgruben, die nach gesetzlichen Vorgaben gewisse Standards erfüllen müssen. Es sind insgesamt um die 120 Kleinkläranlagen und genauso viele geschlossene Sammelgruben.