EIL

VerkaufRuine für einen Euro

Zunächst sah alles nach einem Schnäppchenpreis aus. Bis die Rechtspflegerin die Liste der weiteren zu erbringenden Kosten verlas.

Von Petra Hartmann 22.08.2018, 03:00

Gardelegen l „Verkehrswert: 1 Euro“ stand in der Zeitungsanzeige für das Gelände ausgeschrieben. Versteigert werden sollte ein Grundstück in Jerchel, Potzehner Straße, 998 Quadratmeter, „bebaut mit einer Einfamilienhaus-Ruine und einer Scheunenruine (Baujahr vor 1930)“, wie es die Bekanntmachung zu diesem Termin auswies. „Das Objekt ist seit mehreren Jahren leerstehend und ausgehend vom Bau- und Unterhaltungszustand nicht nutzbar.“ Sofortige Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten seien notwendig, hieß es. Insgesamt seien die Gebäude „nicht wirtschaftlich sanierungsfähig“ und besäßen „keinen Substanzwert mehr“, so die Einschätzung des Sachverständigen.

Der Sachverständige konnte die Gebäude wegen des baufälligen Zustands nicht betreten. Das Gelände ist aus Sicherheitsgründen inzwischen eingezäunt. Das Grundstück gehört einem Mann und einer Frau zu jeweils 50 Prozent. Zur Zwangsversteigerung kam es aufgrund der „Aufhebung der Gemeinschaft“: Die Besitzerin, vertreten durch Rechtsanwältin Romy Gille, hatte die Zwangsversteigerung beantragt.

Tatsächlich hatten sich gestern Vormittag drei Bieter im Gardeleger Amtsgericht eingefunden, die sich für das Grundstück interessierten. Als jedoch eine Rechtspflegerin die auf einen neuen Besitzer zukommenden Forderungen verlas, gab es im Publikum lange Gesichter. Es ging nämlich mitnichten um ein Schnäppchen für nur einen Euro.

Unter den Gläubigern, die noch aus dem Grundstücksverkauf befriedigt werden sollten, waren unter anderem die Landeshauptkasse, die Stadt Gardelegen und die Bausparkasse. Nach einer knapp viertelstündigen Verlesung der Grundstücksdaten und der zu leistenden Zahlungen erfuhren die drei angereisten Bieter, dass das Mindestgebot 20 451,67 Euro sei. „Wenn ich das jetzt ersteigere, dann muss ich die 20 000 Euro auch noch bezahlen?“, fragte ein Interessent ungläubig. Und als Rechtspflegerin und Anwältin nickten, brummte er: „Das geht ja gar nicht.“ „Da kann ich mir auch gleich ein Grundstück in Starnberg kaufen“, ärgerte sich ein anderer Bieter. Woraufhin die drei Kaufinteressenten einmütig aufstanden und den Gerichtssaal verließen.

Rechtsanwältin Gille stimmte daraufhin im Namen ihrer Mandantin zu, das Verfahren vorerst einzustellen. Erst wenn die Besitzerin einen neuen Antrag stellt, wird das Gelände erneut angeboten. Ein Interesse an dem Grundstück gebe es ja, wie zu sehen gewesen sei, stellten Rechtspflegerin und Anwältin fest.