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Vogelschutz Baum abgesägt - Starenbrut kommt um

Auf einem Gardeleger Grundstück wurde ein Apfelbaum abgesägt, obwohl darin Stare brüteten. Nun ermittelt die Untere Naturschutzbehörde.

Von Petra Hartmann 19.05.2018, 03:00

Gardelegen l Unfassbar: Tagelang erfreute sich eine Gardelegerin (Name der Redaktion bekannt) an einem offensichtlich brütenden Staren-Paar auf dem Nachbargrundstück. Die Vögel hatten eine Baumhöhle in einem alten Apfelbaum bezogen und trugen bereits seit Tagen Futter für die Jungvögel heran – da erschien auf dem Grundstück plötzlich ein Mann mit Motorsäge und wollte den Baum fällen.

„Mein Mann ist rübergegangen und hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass dort Stare brüten. Daraufhin ist er sehr pampig geworden und hat gesagt, er mache das, was sein Auftraggeber sage“, erzählt die Gardelegerin, „aber ein seriöser Säger weiß doch, dass er in der Brutzeit keine Bäume fällen darf.“

Es habe sich um einen alten Apfelbaum gehandelt, rund acht Meter hoch und mit einem Stammdurchmesser von etwa 30 Zentimetern. Die Gardelegerin rief daraufhin bei der Gardeleger Stadtverwaltung an. Sie habe im Ordnungs- und im Bauamt die Auskunft erhalten, Obstbäume dürften das ganze Jahr über gefällt werden. Zwar hatte sich der Mann mit der Säge nach dem Gespräch zunächst zurückgezogen, am Nachmittag jedoch, als die Gardelegerin in ihr Haus zurückkehrte, war der Baum abgesägt, von den Staren keine Spur mehr.

Jetzt hat sie den Fall dem Altmarkkreis Salzwedel gemeldet. „Wir wollen nicht unbedingt eine Bestrafung erwirken, aber wir wünschen uns, dass der Kreis den Leuten eine Warnung schickt und sie ermahnt, etwas bewusster mit der Natur umzugehen“, sagt die Gardelegerin.

Tatsächlich fallen Obstbäume nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Gardelegen, wie Bürgermeisterin Mandy Zepig informiert. Alles andere, wie etwa brütende Vögel, sei Angelegenheit des Kreises. „Die Stadt hat keine Möglichkeit des Eingreifens, da es eben eine spezialgesetzliche Zuweisung im Rahmen des Naturschutzes an die Landkreise gibt.“

Inzwischen befasst sich die Untere Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel mit der Angelegenheit. „Der Sachverhalt wurde hinsichtlich eines Artenschutzverstoßes bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Anzeige gebracht“, so Kreis-Pressesprecherin Birgit Eurich auf Volksstimme-Anfrage. Zwar sei laut Gardeleger Baumschutzsatzung das Fällen von Obstbäumen generell möglich. „Jedoch ist die Fällung eines solchen Baumes mit augenscheinlich nistenden Staren aus artenschutzrechtlicher Sicht strikt untersagt.“ Stare zählten nämlich laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Grundsätzlich sei es verboten, „Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören“, so Eurich. Hierzu gehöre auch das Fällen von Bäumen, in denen Vögel brüten. Die Untere Naturschutzbehörde werde den Sachverhalt aufnehmen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Hierzu soll auch der Auftraggeber der Fäll-Aktion angehört werden.