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Zweckverband Neue Rechtsform für den Gardelegener Wasserverband?

28 Jahre nach der Gründung des kommunalen Zweckverbandes will die Linke-Fraktion des Stadtrates Gardelegen neue Wege gehen.

19.05.2019, 02:00

Gardelegen (ca) l Der Gardelegener Wasserverband wurde 1991 als kommunaler Zweckverband gegründet und ist seitdem unter anderem für die Versorgung mit Trinkwasser und für die Abwasserentsorgung zuständig. 28 Jahre nach der Gründung des kommunalen Zweckverbandes will die Linke-Fraktion des Stadtrates Gardelegen neue Wege gehen. In einem Antrag für den Stadtrat fordert die Fraktion zu prüfen, ob für den Wasserverband auch andere Rechtsformen aus wirtschaftlicher Sicht vorteilhafter seien. Begründet wird dies mit der aktuellen Gebührenerhöhung für Trink- und Schmutzwasser von etwa 20 Prozent. Das habe die Fraktion nach intensiver Diskussion veranlasst, diesen Antrag zu formulieren. „Wir sind der Auffassung, dass die öffentlich-rechtliche Institution eines Zweckverbandes nicht unbedingt zweckmäßig und zeitgemäß und insbesondere wirtschaftlich nachhaltig und nicht im Sinne des Bürgers ist. Wie ist sonst eine etwa 20-prozentige Erhöhung der Gebühren für Trink- und Schmutzwasser zu Lasten unserer Bürgerinnen und Bürger zu begründen“, heißt es im Antrag der Linke-Fraktion.

Eine erste Diskussion gab es dazu im Finanzausschuss. Es handele sich um ein sehr komplexes Thema. „Das wird hier niemand von uns am Tisch machen können“, betonte Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Zepig, und schon gar nicht auf die Schnelle. Sie werde sich zunächst mit dem Städte- und Gemeindebund in Verbindung setzen. Mit dem Vorsitzenden der Linke-Fraktion gesprochen: Das wird ein Thema für den neuen Stadtrat sein.

„Ich wäre nicht in der Lage, mir hier ein Urteil zu bilden, welche Möglichkeiten für den Verband geeignet wären“, räumte Stadtrat Rüdiger Wolf (Freie Liste/Feuerwehr) ein. Aber die 20-prozentige Erhöhung unter Berücksichtigung der Einnahmen allein aus dem Herstellungsbeitrag II (Gebühren für Altanschlüsse vor dem 15. Juni 1991) sei auch für ihn fragwürdig. „Es ist sicherlich sinnvoll, dem Antrag der Linke-Fraktion zu folgen“, meinte Wolf.

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes – vertreten sind Gardelegen, Bismark, Kalbe und Klötze – hatte am 6. Dezember 2018 die Gebührenerhöhung beschlossen. Damit entstünden für einen normalen Vier-Personen-Haushalt Mehrkosten von etwa 100 Euro pro Jahr oder 8,40 Euro pro Monat. Pro Kubikmeter Trinkwasser sind aktuell 1,32 Euro zu bezahlen (bis dato 1,15 Euro). Die Zählergebühr (zum Beispiel für ein Einfamilienhaus) liegt jetzt bei 60 Euro jährlich (vorher 48 Euro).

Beim Schmutzwasser beträgt die Erhöhung 35 Cent pro Kubikmeter – von 2,43 Euro auf 2,78 Euro. Die Zählergebühr beträgt nunmehr 60 Euro pro Jahr, bisher waren es 36 Euro. Diese Gebühren gelten für einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren – also vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021.

Begründet wurde die Gebührenerhöhung mit gestiegenen Kosten in allen Bereichen, etwa für Personal, Material, Bau- und Dienstleistungen. Es handelt sich um die erste Gebührenerhöhung seit vielen Jahren. Die Preise waren bisher relativ konstant, beim Abwasser sogar seit 1998.